Datum: 31. August 2017

Naturschutz: Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen gemeinsamen Gesetzentwurf ein

(2017-199) Die Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE legten heute im Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf „Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen“ vor.
Dieser beinhaltet die Übertragung der Verwaltung der sächsischen Großschutzgebiete vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf das Amt für Großschutzgebiete im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

„Wir wünschen uns eine Schutzgebietsverwaltung „ohne Hintergedanken“ – also ohne Zwänge in Richtung Holzabsatz und mit einem deutlichen Schwerpunkt in naturschutzfachlicher Kompetenz und in erster Linie naturschutzfachlichen Interessen“, fordert Kathrin Kagelmann, Sprecherin der Linksfraktion für ländliche Räume.
„Der Vorteil des bisherigen sächsischen Sonderwegs bestätigt sich nicht. Wie die Evaluierung deutlich macht, kann Naturschutz in Großschutzgebieten nicht einem Wirtschaftsbetrieb unterstellt werden“, ergänzt Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion.

„Indikator ist für uns dabei, dass seit Jahren die mit den FFH-Managementplänen in den frühen 2000er Jahren festgelegten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen weit überwiegend noch nicht einmal zur Hälfte erfüllt sind“, kritisiert Kagelmann.
„Die Zuständigkeit der Fachbehörde bietet die Chance, dass die Nationalparks vornehmlich unter Naturschutzgesichtspunkten verwaltet werden und andere Belange in Abwägung gebracht werden müssen“, fügt Günther hinzu.

Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Angliederung der sächsischen Großschutzgebiete Nationalparkregion Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. So ist es beispielsweise seit Jahren in Brandenburg gelöst.