Datum: 22. Juni 2017

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen − GRÜNE: Staatsregierung präsentiert geschönte Zahlen

(2017-152) Zur heutigen Aktuellen Debatte Gesetzes zum Thema "Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen" erklärt Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wurde ausschließlich zwischen Bund und den Regierungsspitzen der Länder verhandelt. Für Sachsen war einzig und allein Ministerpräsident Stanislaw Tillich verantwortlich."
"Das Ergebnis der Ländereinigung ist, dass der Bund die Verantwortung übernehmen soll, in Deutschland für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen, die im Grundgesetz zugesichert sind."
"Die Staatsregierung um Ministerpräsident Stanislaw Tillich, aber auch die CDU/SPD-Regierungskoalition behaupten, die Neureglung sei ein Gewinn für alle Länder. Dem ist nicht so. Eine erste unabhängige wissenschaftliche Analyse des komplizierten Zahlenwerks kommt zu einem anderen Ergebnis. Die nun beschlossene Neureglung wird zur Folge haben, dass einnahmestarke Länder und einnahmeschwache Länder in ihrer Entwicklung wieder zunehmend auseinanderdriften. Der ganz große Gewinner der Neureglung ist der Freistaat Bayern."
"Die Sächsische Staatsregierung hat keinen Einblick in die Zwischenstände der Verhandlung gegeben, daher kenne ich nur das Endergebnis. Auffällig ist, dass es vor allem GRÜN regierte und mitregierte Länder sind, die ihre Länder finanziell gestärkt aus diesen Verhandlungen geführt haben. Allen voran sicher Baden-Württemberg, Hessen und die Freie Hansestadt Hamburg. Aber auch Bremen konnte ein gutes Ergebnis erzielen. Die Liste lässt sich fortsetzen. Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen profitieren von der Neureglung."
Hintergrundinformation:
» Rede der GRÜNEN Abgeordneten Franziska Schubert zur Aktuellen Debatte "Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" am 22. Juni 2017
Der Freistaat ist noch immer in einem hohen Maße auf Transferzahlungen angewiesen.
Siehe Kleine Anfrage "Struktur der Landeseinnahmen" (Drs 6/7040) der Abgeordneten Franziska Schubert.
Das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig hat den neuen bundesstaatlichen Finanzausgleich ab 2020 im Auftrag von KPMG analysiert (Schwarz, Rot, Geld – bundesstaatlicher Finanzausgleich 2020).
Auszug S.29:
"Auf den ersten Blick legen die bisher dargestellten Ergebnisse nahe, dass die ostdeutschen Flächenländer am deutlichsten vom Reformmodell profitieren. Dieser Befund basiert auf der Annahme, dass der befristete Solidarpakt II sowie weitere nach derzeitiger Gesetzlage im Jahr 2019 auslaufende Mittel im Vergleichsfall – das heißt bei der Prolongation des geltenden Rechtseinzig und allein einzig und allein einzig und allein  – nicht verlängert werden."
"Die Mehreinnahmen sind unter den Ländern erkennbar ungleich verteilt. Überproportionale Zugewinne verzeichnen unter anderem die einnahmestarken Länder, während vorwiegend die neuen Länder unterdurchschnittlich profitieren. ]…[  Das Flächenland mit dem stärksten Deckungsmittelzuwachs ist der Freistaat Bayern (+12,6 Prozentpunkte). ]..[ Die Mehreinnahmen aller Länder Ostdeutschlands liegen teilweise erheblich unter dem Bundesdurchschnitt. ]…[ Deutlich positive Effekte sind aufgrund der Sanierungshilfen bei Bremen und dem Saarland zu verzeichnen."