Soll der MDR-Staatsvertrag seinen 30. Geburtstag in seiner ersten Fassung von 1991 erleben?
(2017-214) „Die Sächsische Staatsregierung bremst die Reform des MDR-Staatsvertrages weiter mit aller Kraft“, so der Vorwurf von Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nach der Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage (6/10490) zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages durch den Chef der sächsischen Staatskanzlei Dr. Fritz Jaeckel.
„Geht es nach der Sächsischen Staatsregierung, wird der MDR-Staatsvertrag zu seinem 30. Geburtstag unverändert in seiner ersten Fassung von 1991 bestehen. In Zeiten, in denen Medienpolitik flexibel auf gesellschaftliche und technische Entwicklungen reagieren muss, ist das ein Armutszeugnis.“
„Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag im März 2014 hatte die sächsische Staatsregierung keinen Willen gezeigt, eine Einigung mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zu befördern. Nach dem Scheitern eines ersten Entwurfes im Jahr 2015 folgte unter sächsischer Federführung über den MDR-Novellierungsprozess eine Verzögerungstaktik, weil die Partnerländer nicht nach der Pfeife der sächsischen CDU tanzen wollten“, kritisiert die Abgeordnete.
„Seit 1. Juli 2017 ist nun Sachsen-Anhalt mit der Federführung an der Reihe und will den Prozess wieder anschieben. An den weiteren Verfahrensschritten zeigt sich Staatskanzleiminister Dr. Fritz Jaeckel in seiner Antwort auf die Anfrage aber uninteressiert. Er gibt jedoch vorsorglich schon einmal bekannt, dass die Novellierung aus seiner Sicht bis 2021 Zeit hat. Die Signale sind deutlich: Die sächsische Staatsregierung will die Reform des MDR-Staatsvertrages weiter mit aller Kraft bremsen und bis nach den nächsten Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen 2019 aussitzen.“
„Diese Haltung ist unverantwortlich. Es vergeht Jahr um Jahr, in dem der MDR die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Begrenzung der Anzahl staatlicher und staatsnaher Vertreter, Inkompatibilitätsregelungen und mehr Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen in den Gremien öffentlich-rechtlicher Anstalten nicht erfüllt. Dessen ungeachtet zeigt die Sächsische Staatskanzlei noch nicht einmal ein Problembewusstsein angesichts einer weiteren Verzögerung“, bemängelt die Abgeordnete.
„Ich fordere Staatskanzleiminister Dr. Fritz Jaeckel auf, die Blockade endlich aufzugeben. Schlagen Sie den gemeinsamen Appell der Medien-Ausschüsse der Landtage von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom 21.08.2017 nach einem konkreten Novellierungsentwurf bis zum Ende des 1. Quartals 2018 nicht in den Wind. Die von Thüringen eröffnete Diskussion um die Verteilung der MDR-Standorte darf jetzt nicht dazu führen, die verfassungsgemäße Erneuerung des Staatsvertrages weiter aufzuschieben.“
Weitere Informationen:
» Antwort von Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel (CDU) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) vom 22.8.2017 ‚Novellierung MDR-Staatsvertrag‘ (Drs 6/10490)