Datum: 21. März 2017

Tag des Waldes: Sachsen verfehlt deutlich Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

(2017-74) Zum heutigen Tag des Waldes zieht Wolfram Günther, umweltpolitischer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag angesichts der Antworten von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf seine aktuelle Kleine Anfrage ein ernüchterndes Fazit. "Auf Beschluss der Bundesregierung sollten bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Wälder in öffentlicher Hand als Wildnisflächen ausgewiesen sein. Statt der nötigen 20.500 Hektar sind in Sachsen allerdings bisher nur 12.000 Hektar Landeswald ohne forstliche Nutzung. Damit verfehlt die sächsische Staatsregierung dieses Ziel deutlich".
"2016 waren lediglich sechs Prozent des sächsischen Staatswalds von der forstlichen Nutzung ausgenommen. Das ist viel zu wenig. Ziel der vom Bundeskabinett 2007 beschlossenen ‚Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt‘ sind zehn Prozent aller Waldflächen in öffentlicher Hand. Von 205.000 Hektar Wald im Besitz des Freistaats waren 2016 lediglich 12.000 Hektar als Wildnisfläche frei von forstlicher Nutzung. Seit 2007 (dem Jahr des Beschlusses) bis zum Jahr 2016 hat sich der Anteil dieser sogenannten Prozessschutzflächen lediglich um ca. 500 Hektar in Sachsen erhöht."
"In den letzten Jahren hat die sächsische Staatsregierung die Ausweisung von Wildnisflächen im Wald völlig verschlafen", kritisiert Günther. "Um das Ziel noch zu erreichen, müsste Minister Schmidt bis 2020 ca. 8.500 Hektar weitere Waldfläche ausweisen, auf denen keine forstliche Nutzung mehr stattfinden darf. Ich fordere den Minister auf, endlich in die Gänge zu kommen und seine Rolle als Umweltminister wahr zu nehmen.“
Im gesamten sächsischen Wald inkl. Privatwald waren 2016 sogar nur 2,6 Prozent der Waldflächen Prozessschutzflächen.
Für die gesamten Waldflächen inkl. des Privatwaldes in Deutschland hat sich die Bundesregierung als Ziel auf fünf Prozent Wildnisflächen bis 2020 verpflichtet. Da sich der Wald in Deutschland etwa zur Hälfte in Privatbesitz befindet, auf den wenig staatlicher Zugriff existiert, soll dieses Ziel damit erreicht werden, dass zehn Prozent der öffentlichen Waldflächen dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen.
"Wildnisflächen können einen wichtigen Beitrag zum Rückgang des Artensterbens leisten", erläutert der Abgeordnete. "Auf ausreichend großen ungestörten Wildnisflächen lassen sich zudem wertvolle Erkenntnisse gewinnen, wie sich unsere Wälder und Forsten im Zuge des Klimawandels natürlich entwickeln werden."
"Würde die Staatsregierung endlich zehn Prozent der Landeswaldfläche als Prozessschutzflächen ausweisen, ließe sich ein Netz von naturnahen nutzungsfreien Wäldern und Waldreservaten mit Altholzbeständen entwickeln. Gemeinsames Ziel sollte es sein, dass innerhalb der angestrebten zehn Prozent der Landeswaldfläche in Sachsen auch großräumige, unzerschnittene Waldgebiete in der Größe von mehreren hundert bis tausend Hektar dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Nur in solchen Gebieten können sich Wälder mit einer echten Naturwalddynamik als ‚Urwälder von morgen‘ entwickeln."
"Neben der Ausweisung solcher großer Prozessschutzflächen sprechen wir GRÜNEN uns dafür aus, ein Netzwerk vieler kleiner, unbewirtschafteter Waldflächen zu realisieren, die vielfältige Artenschutzfunktionen erfüllen. Im Hinblick darauf, dass Prozessschutz u. a. auch die Ausbreitungs- , Rückzugs- und Reproduktionsräume seltener, naturschutzfachlich wertvoller oder gefährdeter Arten erhalten und schützen will, sind auch kleine, dauerhaft nutzungsfreie Flächen als Elemente der Biotopvernetzung überaus bedeutsam."
» Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther ‚Entwicklung der Prozessschutzflächen in Sachsens Wäldern zwischen 2007 und 2016 und Umsetzung der Waldwildnisziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt in Sachsen‘ (Drs 6/8113)
» Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt