Tillichs Aussagen zu Grenzwerten für Braunkohlekraftwerke überstehen keinen Faktencheck
(2017-191) Die Aussagen von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hinsichtlich der neuen, ab dem Jahr 2021 einzuhaltenden EU-Grenzwerte für Emissionen aus großen Verbrennungsanlagen, zu denen auch die sächsischen Braunkohlekraftwerke gehören, halten nach Meinung der sächsischen GRÜNEN keiner Prüfung stand.
"Tillichs Behauptung >>Bei den Quecksilberwerten sagen unisono alle Beteiligten, (…) dass es dafür keine technische Lösung auch in absehbarer Zeit für diese so verschärften Grenzwerte gibt.<<, überstehen keinen Faktencheck", kommentiert Dr. Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Aussagen des Ministerpräsidenten.
"Der Ministerpräsident bezieht sich offenbar auf ein ‚unabhängiges‘ Gutachten, das die Berliner Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Auftrag des Deutschen Braunkohle-Industrievereins DEBRIV erstellt hat. Dieses DEBRIV-Gutachten zieht seine Aussagen zu Grenzwerten aus Stellungnahmen von Prof. Kather (TU Hamburg-Harburg) für den VGB PowerTech e.V., einen Zusammenschluss von Kraftwerksbetreibern. Doch selbst dieses Auftragsgutachten der Kraftwerksbetreiber ist nicht geeignet, die konkrete Aussage von Ministerpräsident Tillich zu untermauern."
"Die kritisierte EU-Richtlinie beschreibt den aktuellen Stand der Technik. Sie benennt dazu die Bandbreite der Emissionen des schadstoffärmsten Drittels der bereits in Betrieb befindlichen, modernen Kohlekraftwerke. Sinn dieser Vorgehensweise ist, Fortschritte beim Stand der Technik auch in Verbesserungen beim Schutz der Bevölkerung vor besonders gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen zu übertragen – in einem transparenten Verfahren und mit großzügigen Übergangsfristen. Die untere Grenze der beschriebenen Bandbreite steht dann jeweils für die saubersten Anlagen ihrer Art, die obere Grenze soll im weiteren Prozess den Richtwert für die neu angepassten, nationalen Emissionsgrenzwerte bilden."
"Die so beschriebene Bandbreite beträgt etwa für das hoch gefährliche Nervengift Quecksilber <1…7 µg/Nm3 (Mikrogramm je Normkubikmeter) aus Abgasmessungen an bereits in Betrieb befindlichen, großen Braunkohlekraftwerken. Das DEBRIV-Gutachten bemängelt Fehler bei der Umrechnung von amerikanischen in europäische Bezugsgrößen und bei der Auswahl der erfassten Anlagen. Es stellt deshalb die Datengrundlage für untere Grenze von <1 µg/Nm3 in Frage. Diese untere Grenze ist aber gar nicht relevant für die spätere nationale Grenzwertsetzung im weiteren Prozess, sondern die sehr viel höhere obere Grenze von 7 µg/Nm3."
"Mein Eindruck ist, dass der Ministerpräsident hier die interne Sprachregelung der Braunkohleindustrie übernommen hat, mit der sie ihre Strategie klar macht: der aktuelle Prozess zur Anpassung der Luftschadstoffgrenzwerte an den Stand der Technik soll grundsätzlich angegriffen werden, indem er als fehlerhaft dargestellt wird."
"Es mag für die Geschäftsführung der LEAG nicht angenehm sein, dem tschechischen Eigentümer die Nachricht überbringen zu müssen, dass man sich hier – wie auch bei der Entschlossenheit zum nationalen Klimaschutz – möglicherweise verspekuliert hat. Man mag sogar verstehen, dass die Braunkohlenunternehmen so gut wie möglich ihre eigenen, wirtschaftlichen Interessen vertreten – und sei es auf dem Weg der Klage."
"Wenn sich jedoch ein sächsischer Ministerpräsident – noch dazu in öffentlicher Spiegelfechterei – in völlig unkritischer Weise zum Sprachrohr dieser Interessen macht, so ist das skandalös. Denn das Ziel dieses europäischen Prozesses ist, Leben und Gesundheit von Millionen Menschen zu schützen, indem dafür das technische und wirtschaftlich längst Mögliche auch getan wird. Auch für vier Millionen Menschen in Sachsen, denen die sächsische Staatsregierung per Amtseid zur Abwehr von Schaden verpflichtet ist.
Der Abgeordnete erläutert weiter zu den Grenzwerten:
"Das Gutachten zielt deshalb auch gar nicht auf eine Korrektur der berechneten Grenzwerte, sondern sieht in der behaupteten Unsicherheit der Datenlage einen juristischen Hebel, um den aktuellen europäischen Prozess zur Reduzierung von Schadstoffgrenzwerten grundsätzlich anzugreifen. Indem sich der Ministerpräsident nun offensichtlich mit seinen Aussagen auf Unsicherheiten um die Untergrenze der Emissionsbandbreite bezieht, macht er sich zum Sprachrohr einer Scheindebatte."
"Bereits nach heute gültigen Vorgaben aus der Industrie-Emissionsrichtlinie dürfen die Braunkohlekraftwerke ab 2019 einen Jahresmittelwert von 10 µg/Nm3 nicht mehr überschreiten. Der sächsische Braunkohlenkraftwerksbetreiber LEAG hat bislang zugesichert, Grenzwerte einhalten zu können. Wer aber sicher davon ausgeht, 10 µg/Nm3 im Jahresdurchschnitt trotz ständig, zum Teil stark schwankender Emissionen zu schaffen, für den dürfen auch 7 µg/Nm3 nicht jenseits der technischen Machbarkeit liegen. Von einer grundsätzlichen Nichterreichbarkeit der Vorgaben, von denen Ministerpräsident Tillich spricht, kann also keine Rede sein."
"In den USA müssen übrigens alle Braunkohlekraftwerke seit 2015 einen bereits 2012 festgelegten, im DEBRIV-Gutachten sogar explizit genannten Grenzwertbereich von 5-5,6 µg/Nm3 einhalten. Sie müssen also bereits seit 2015 deutlich sauberer sein, als es künftig in Europa mit 7 µg/Nm3 zu fordern wäre. Vom sächsischen Ministerpräsidenten wird das jedoch heute für unmöglich erklärt. In den USA war es möglich. Dort ließen sich die schärferen Grenzwerte mit der Nachrüstung von etwa einem Drittel der Kraftwerke mit existierender Technik erreichen."
Hintergrund:
Der Grund entschlossenen Anstrengungen zur Minderung von Quecksilberemissionen in den USA war damals der mit überwältigender Datenbasis erbrachte Nachweis, dass Hirnentwicklung und spätere Intelligenz von Föten, Säuglingen und Kleinkindern ganz unmittelbar von der Quecksilberkonzentration im Blut beeinträchtigt werden. Politik hatte keine Alternative, als bei der Kohleverstromung als der Hauptquelle des Luftschadstoffs Quecksilber zu handeln. Warum Kohleprotagonisten in Europa der Meinung sind, dass Kleinkinder hier mehr Quecksilber vertragen können, ist schleierhaft.
Die – in den USA offenbar erfolgreichen – technischen Nachrüstungen erfolgen mit je nach Anwendungsfall verschiedenen, seit Jahren beschriebenen Verfahren und Anlagen der bedeutenden Kraftwerksausrüster. Diese Unternehmen, die in Europa praktisch sämtliche Kohlekraftwerke gebaut bzw. ausgerüstet haben, sind im Industrieverband EPPSA organisiert. Dieser Verband hat bereits 2015 in einem Bericht zur Reduzierung der Quecksilberemissionen explizit beschrieben, welche technischen Lösungen für Quecksilber-Rückhalteeffizienzen von über 95% zur Verfügung stehen. Damit wären sogar noch weiter gehende Absenkungen der Quecksilberemissionen machbar, als in der Stand-der-Technik-Bandbreite der EU beschrieben, die der Ministerpräsident jetzt angreift.
Das DEBRIV-Gutachten liefert für das Nervengift Quecksilber in eigener Nachrechnung statt der Emissionsbandbreite von <1-7 µg/Nm3 eine Bandbreite von 5-9 µg/Nm3. Auch diese liegt somit noch immer vollständig unterhalb der bislang ab 2019 geltenden 10 µg/Nm3-Grenze. Die Industrie geht also selbst aus, Quecksilberemissionen noch weiter reduzieren zu können und zu müssen.
Es geht nicht um andere, doch immerhin niedrigere Grenzwerte. Es geht darum, den Prozess zur Umsetzung machbarer Verbesserungen für den Gesundheitsschutz von Millionen Menschen in Europa so lange wie möglich zu blockieren und durch langwierige juristische Geplänkel hinauszuzögern. Dafür kann es nur einen Grund geben – Verbesserungen kosten Geld.
» Gutachten der Berliner Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Auftrag des Deutschen Braunkohle-Industrievereins DEBRIV
» Fachgutachten über BVT-assoziierte Emissionswerte
» Weitere Reduzierung der Quecksilberemissionen von Kohlekraftwerken – Hintergrundpapier – VGB Powertech
» EPPSA Report – MERCURY REMOVAL – GUIDELINE FOR ASSESSMENT AND AND DESIGN RECOMMENDATIONS – European Power Plant Suppliers Association
» Tillichs Braunkohle-Brief: Ministerpräsident vertritt nicht die Interessen Sachsens, sondern die der Braunkohle-Oligarchen (Pressemitteilung vom 20.08.2017)