Datum: 28. August 2017

Weltoffenes Sachsen: Wir fordern Änderung der Richtlinie und Stärkung des Programms

(2017-196) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Änderung der Richtlinie zum Programm ‚Weltoffenes Sachsen‘. Ein Antrag dazu steht als Prioritätenantrag am Donnerstag, den 31. August, auf der Tagesordnung der Landtagssitzung (TOP3).
"Die in der neuen Richtlinie zum Programm Weltoffenes Sachsen verankerte faktische Entgeltobergrenze für Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erschwert die demokratische Bildungsarbeit im Freistaat Sachsen erheblich", erklärt Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. "Bereits erreichte Erfolge der Demokratiearbeit werden dadurch konterkariert."
"Mit einer maximalen Vergütung der Personalstellen in einer Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD) ist es den Projektträgerinnen und -trägern kaum mehr möglich, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Referentinnen und Referenten sowie Geschäftsführende, angemessen und fair zu bezahlen. Für eine Vielzahl der Trägerinnen und Träger, die seit Jahren im Freistaat für Weltoffenheit und Demokratie aktiv sind, droht diese Obergrenze bereits ab Anfang 2018 dramatische Auswirkungen auf ihre Arbeit zu haben", erläutert die Abgeordnete. "Mit der Entgeltgruppe E 9 ist es kaum möglich, qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu gewinnen oder über deren Berufseinstieg hinaus weiterzubeschäftigen. Auch sind Projektleitende und geschäftsführende Tätigkeiten, gegebenenfalls mit Personalführungsverantwortung, grundsätzlich höher zu bewerten und zu vergüten."
"Mit der Beibehaltung der Begrenzung sind im Extremfall Trägervereine genötigt, langjährige Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu entlassen und die Stellen für ein deutlich geringeres Entgelt wieder auszuschreiben. Auch die Gewinnung neuer qualifizierter und engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die pauschale Begrenzung der (zuwendungsfähigen) Vergütung erheblich erschwert."
"Vergleichbare Programme wie das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, das Thüringer Landesprogramm ‚Denk Bunt‘ oder auch das Programm ‚Tolerantes Brandenburg‘ verfügen über keine Entgeltbegrenzung", erläutert Meier.
"Natürlich steht den Trägern theoretisch die Möglichkeit offen, aus ihren Eigenmitteln die Gehälter aufstocken. Doch CDU und SPD stellen die Träger vor die Entscheidung, ob sie schlecht bezahltes Personal beschäftigen und ein gutes Bildungsangebot anbieten können. Oder ob sie ein angemessenes Gehalt zahlen dafür aber ihr Bildungsangebot einschränken müssen."
Die GRÜNE-Fraktion fordert darum in ihrem Antrag von der Staatsregierung, die Richtlinie von März 2017 so zu ändern, dass sich die jeweilige Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben an der Eingruppierung in der jeweiligen Vergütungsgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren muss. Die aktuelle Begrenzung der maximalen zuwendungsfähigen Personalausgaben auf die Vergütungsgruppe E 9 nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) soll gestrichen werden. Statt einer Obergrenze soll eine Untergrenze in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 nach TvöD für Aufgaben, die einen akademischen Abschluss erfordern, eingehalten werden.
"Das fatale politisches Signal, dass der CDU/SPD-Koalition die professionelle demokratische Bildungsarbeit im Freistaat nicht viel wert ist, muss aus der Welt geschafft werden", fordert die Abgeordnete. "Sonst braucht sich die SPD über weiteren Glaubwürdigkeitsverlust nicht zu wundern."  
» Antrag der Fraktion GRÜNE ‚Demokratieförderung ist mehr wert – Schwächung des Programms ‘Weltoffenes Sachsen‘ durch Entgeltobergrenze verhindern‘ (Drs 6/10479)
Hintergrund:
Mit dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ steht im Freistaat Sachsen seit mehreren Jahren ein verlässliches Mittel für die professionelle demokratische Bildungsarbeit und zur Zurückdrängung der verschiedenen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zur Verfügung. Mit der zurückliegenden Novellierung wurden bestehende, teils seit mehreren Jahren von den relevanten Akteuren und Akteurinnen angemahnte, Unzulänglichkeiten behoben, insbesondere wurde die sogenannte Extremismusklausel abgeschafft. Zudem wurde der maximale Projektzeitraum von einem auf drei Jahre erweitert.
In der seit März 2017 vorliegenden aktuellen Fassung der Förderrichtlinie wird die Höhe der möglichen Zuwendungen für Personalausgaben dadurch begrenzt, dass eine Förderung nur bis zu Höhe der Entgeltgruppe E 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TvöD) erfolgen kann. Darüber hinausgehende Personalkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren.