Datum: 24. August 2017

Wir fordern die Aufnahme von 500 schutzbedürftigen Frauen und Kindern aus Lagern im Nordirak

(2017-192) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Aufnahme von 500 schutzbedürftigen Frauen und Kindern, die sich derzeit in Lagern im Nordirak aufhalten. Ein entsprechender Antrag der Fraktion wird in der kommenden Woche am Mittwochabend (30.8.) in der Landtagssitzung beraten (TOP 9).
"Die Frauen und Kinder, denen wir helfen wollen, wurden Opfer des IS-Terror. Schwer traumatisiert, ohne schützende Familienstrukturen und aufgrund ihrer Misshandlungen oft sozial ausgegrenzt und geächtet, harren sie in Lagern im Nordirak aus. Viele der betroffenen Frauen und Kinder gehören zur religiösen Minderheit der Yeziden", erläutert Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Zais betrachtet es als "ein Gebot der Menschlichkeit, ihnen weitere Not zu ersparen". Die Abgeordnete fordert "die Aufnahme von Schutzsuchenden über ein humanitäres Sonderkontingent als Instrument neben dem individuellen Grundrecht auf Asyl. Dies erspart den Betroffenen lebensgefährliche Fluchtrouten, Ausbeutung und horrende Geldzahlungen an Schlepper."
"Die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben zwischen März 2015 und Januar 2016 über entsprechende Landesaufnahmeprogramme 1.100 Frauen und Kindern Schutz geboten. Der Brandenburger Landtag hat im Dezember 2016 beschlossen, ein Sonderkontingent für traumatisierte Frauen und Kinder aus dem Nordirak zu schaffen und sucht derzeit weitere Bundesländer, die sich diesem Vorhaben anschließen", berichtet die Abgeordnete.
"Sachsen verfügt über die nötigen Unterbringungsplätze. Auch wurden in den letzten beiden Jahren Strukturen geschaffen, die traumatisierten geflüchteten Menschen spezifische therapeutische Unterstützung bieten. Wir haben die humanitäre Pflicht, nicht länger wegzuschauen und zu handeln", fordert die Migrationsexpertin der Fraktion. » Grüner Antrag ‚Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak‘ (Drs 6/9700)
Hintergrund:
Am 3. August 2014 überfielen Truppen der Terrormiliz ‚Islamischer Staat‘ das Siedlungsgebiet der religiösen Minderheit der Yeziden in der nordirakischen Region Sindschar und verübten ein grausames Massaker an der Bevölkerung, das vom UN Menschenrechtsrat inzwischen offiziell als Genozid bezeichnet wird. In der Folge wurden über tausend yezidische Frauen und Kinder von den Islamisten verschleppt und systematisch versklavt. Einige von ihnen konnten fliehen und suchten Schutz in den Flüchtlingscamps in Kurdistan-Irak.