Datum: 18. Januar 2017

Wird das letzte Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an demokratischen Willensprozessen zunichte gemacht?

(2017-17) Dürfen Beschlussvorlagen von Stadt- und Landkreisräten im Vorfeld von Ratssitzungen veröffentlicht werden? Oder unterliegen sie der strikten Geheimhaltung? Diese Frage will die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Innenausschusses am morgigen Donnerstag (19.01.) klären.
Der entsprechende Antrag der Fraktion steht auf der Tagesordnung des Ausschusses (TOP 14).
 
"Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Stadt Freiberg gegen eine Stadträtin wegen der Veröffentlichung von Unterlagen, kommen immer mehr Kommunen offenbar auf die absurde Idee, keinerlei Dokumente für ihre Sitzungen mehr im Vorfeld zu veröffentlichen", kritisiert Valentin Lippmann, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion.

"Die Gemeindeordnung sieht eine solch rigide Geheimhaltung von Unterlagen, die die Kommunen betreffen, nicht vor. Den Bürgerinnen und Bürgern wird es so unmöglich gemacht, sich im Vorfeld öffentlicher Sitzungen ihrer Räte zu informieren. Gleichzeitig soll es den Mitglieder der Räte verboten sein, sich im Vorfeld einer Sitzung zu den Themen auszutauschen."

"Diese um sich greifende Restriktion steht diametral zu der etwa in Leipzig, Dresden und Chemnitz bislang bestehenden Praxis und guten Übung, Ratsunterlagen vor den Sitzungen für alle zugänglich ins Internet zu stellen. Ich fordere Innenminister Markus Ulbig auf, klarzustellen, dass es bei dieser Praxis bleiben kann. Ansonsten machen wir das letzte Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an demokratischen Willensprozessen in unserem Freistaat endgültig zunichte", erläutert der Abgeordnete.

Zuletzt hatte der Meißner Oberbürgermeister verfügt, dass die ausführlichen Unterlagen für Stadtratssitzungen und Ausschüsse nicht mehr online im Ratsinformationssystem der Stadt veröffentlicht werden dürfen und damit einen Sturm der Entrüstung in allen Ratsfraktionen ausgelöst. Zuvor hatte bereits der Kreistag von Mittelsachsen seine Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass künftig alle Kreisräte bis zur öffentlichen Sitzung über Gremienvorlagen Stillschweigen zu wahren haben.

» Der GRÜNE Antrag ‚Veröffentlichung von Beratungsunterlagen von Gemeinde- und Stadträten – rechtliche Unsicherheiten durch mit Kommunalrecht unvereinbaren Geschäftsordnungen beseitigen‘ (Drs 6/5474) wurde bereits vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eingereicht.