24 Prozent aller Bahnhöfe in Sachsen nicht vollständig barrierefrei – Darunter auch Görlitz und Riesa
(2018-343) 24 Prozent der knapp 400 Bahnhöfe in Sachsen waren 2017 immer noch nicht vollständig barrierefrei. Darunter sind so wichtige Umsteigebahnhöfe wie Görlitz und Riesa (siehe Drs 6/10313, Antwort auf Frage 1).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht das Problem am Dienstagabend, 11.12., zum Thema im Sächsischen Landtag (TOP 12).
„Das Personenbeförderungsgesetz des Bundes regelt, dass bis zum 1.1.2022 die vollständige Barrierefreiheit der Bahnhöfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht sein soll. Wenn hier nicht alle Verantwortlichen endlich an einem Strang ziehen, kommen wir diesem Ziel in Sachsen nicht einmal nahe“, kritisiert Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion.
„Die Herstellung der Barrierefreiheit ist zwar grundsätzlich Aufgabe des Betreibers DB Station&Service AG. Jedoch obliegt die Finanzierung nicht allein dem Bund, sondern auch den Ländern und Kommunen“, erläutert die Abgeordnete. „Die CDU/SPD-Koalition war bisher leider nicht bereit, auch Landesmittel für eine solche Rahmenvereinbarung vorzusehen. Auch angesichts des hohen Anteils von alten Menschen in Sachsen ist das völlig unverständlich.“
„Wir GRÜNEN schlagen darum ein Landesprogramm vor. Zehn Bundesländer haben mittlerweile mit der DB Station&Service AG Rahmenverträge zur Modernisierung von insgesamt 600 Stationen abgeschlossen. Das sollte der Freistaat ebenso tun.“
„Mit den Planungen für die vollständige Barrierefreiheit hätte viel früher begonnen werden müssen“, moniert Meier. „Der nötige Umbau der knapp 100 betroffenen Bahnhöfe wird sich bis zum Jahr 2022 kaum verwirklichen lassen.“
„Das Landesprogramm muss daher eine Strategie für die Barrierefreiheit für nachfragestarke Bahnhöfe sowie Umsteigepunkte des Schienenpersonennahverkehrs bis zum 01.01.2022 beinhalten. Für alle weiteren Bahnhöfe und Haltepunkte ist die Umsetzung bis zum 31.12.2025 zu erarbeiten. Behindertenverbände sowie die betroffenen Kommunen und Zweckverbände sind an diesem Prozess zu beteiligen.“
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