Datum: 09. Februar 2018

Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz zeigt: Die Ministerien sind einfach zu weit weg vom realen Leben − Runden Tisch einrichten!

Dresden. Zur heute durchgeführten Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Katja Meier:

„So sensible Gesetze wie das Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz dürfen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg verabschiedet werden. Die Ministerien sind einfach zu weit weg vom realen Leben.“

„Die in der Anhörung geäußerte Forderung nach einem Runden Tisch zur Umsetzung des Gesetzes im Freistaat haben wir GRÜNE bereits vor einem Jahr erhoben. Hieran hatte die Staatsregierung leider keinerlei Interesse. Das muss sich nach dem heutigen eindringlichen Appell der Gesundheitsämter sowie der betroffenen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ändern.“

„Die heutige Anhörung war dringend nötig. Denn sie hat die entstandenen und noch absehbaren Probleme auf den Tisch gebracht. Einigkeit besteht unter den Sachverständigen über den Fakt, dass die Erhebung von Gebühren nicht nur dem Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes widerspricht. Die besonders schutzbedürftigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter unter 21 Jahren würden durch die Gebührenpflicht laut Gesetzentwurf massiv betroffen, weil sie sich doppelt so häufig beraten lassen müssten und damit doppelt so hohe Gebühren zu tragen hätten.“
„Zudem muss das sächsische Ausführungsgesetz im Hinblick auf den Datenschutz überarbeitet werden.“

„Die GRÜNE-Fraktion wird daher in einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf den Verzicht auf die Gebührenerhebung und einen dauerhaften Mehrbelastungsausgleich für die betroffenen Kommunen sowie hinreichenden Datenschutz und die Evaluierung des Gesetzes beantragen.“

„Mit ihrem Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz macht die Staatsregierung allen Beteiligten das Leben unnötig schwer. Das Ergebnis ist Verunsicherung auf allen Seiten, sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen als auch bei Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie bei den Bordellbetreibenden.“

Weitere Informationen:

>> Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz – SächsProstSchGAG)‘ (Drs 6/11829) nebst Stellungsnahmen des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags

>> Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.04.2017 ‚Einsetzung eines Runden Tisches Prostitution in Sachsen und Einrichtung von Fachberatungsstellen‘ (Drs 6/9350)