Datum: 07. Februar 2018

Asyl/Forderungen der Stadt Freiberg – GRÜNE: Antrag ist nicht zielführend – Verteilung von Asylsuchenden ist Sache des Landkreises

(2018-36) Zur Sondersitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtags zur Forderung der Stadt Freiberg, den weiteren Zuzug von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigter nach Freiberg zu stoppen, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Die Diskussion hat noch einmal deutlich gemacht, dass der Antrag der Stadt Freiberg an die Staatsregierung, eine negative Wohnsitzauflage zu erlassen, nicht zielführend ist. Zudem gibt es dazu erhebliche rechtliche Bedenken."

"Der Antrag löst nicht die Probleme, die durch die hohe Zahl von Zuweisungen Asylsuchender nach Freiberg vor einer Entscheidung über deren Status entstehen. Tatsache ist, dass Freiberg stärker als andere Kommunen im Landkreis Mittelsachsen Asylsuchende aufgenommen hat. Die an den Möglichkeiten der Integration orientierte Verteilung von Asylsuchenden ist Sache des Landkreises und muss auf dieser Ebene gelöst und in enger Kooperation mit den Kommunen geregelt werden."

"Allerdings sollte es sich der Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller auch nicht zu leicht machen. Seine Argumentation, dass ihm der Antrag aus Freiberg mit einer Begründung noch nicht vorläge, greift zu kurz. Es ist Aufgabe des Innenministeriums, durch Rechtsverordnungen oder Gesetze Näheres zur Frage der Wohnsitzauflagen zu regeln. Ich erwarte daher vom Innenminister eine klare Kommunikation, um zu verhindern, dass weitere Kommunen dem Beispiel von Freiberg folgen."