Datum: 08. Mai 2018

Bildungsfreistellungsgesetz im Wirtschaftsausschuss abgelehnt: Die Verweigerung der CDU/SPD-Koalition ist rückwärtsgewandt

(2018-119) Heute wurde im Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE stimmte dem Gesetzentwurf zu. Sachsen bleibt damit neben Bayern das einzige Bundesland, in dem es kein Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz gibt. Dazu erklärt Dr. Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Gerade im Zeitalter der Digitalisierung, wo sich viele Berufsbilder rasant verändern, ist lebenslange Weiterbildung nicht nur im eigenen, sondern auch im Gemeinwohlinteresse. Für Arbeitgeber hängt ihr unternehmerischer Erfolg in hohem Maß davon ab, ob und wie diese Bildungsaufgaben durch jeden Einzelnen bewältigt werden. Der von uns GRÜNEN vorgeschlagene Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung würde allen Beschäftigten eine selbstbestimmten Zugang zu anerkannten Weiterbildungsangeboten ermöglichen.“

„Wer wie die CDU-Abgeordneten ein Bildungsfreistellungsgesetz mit Verweis auf vermeintliche Nachteile für die Wirtschaft ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er sächsische Standortvorteile ausgerechnet auf dem Feld des Sozialdumpings entwickeln möchte. Wir wollen mit diesem Gesetz allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht einräumen, zehn Tage bezahlte Bildungsfreistellung im Laufe von zwei Kalenderjahren in Anspruch zu nehmen. Kleine Unternehmen sollen einen Teil des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes vom Freistaat erstattet bekommen.“

„Es ist schade, dass die SPD-Fraktion, die noch in der letzten Wahlperiode dem GRÜNEN Bildungsfreistellungsgesetz zustimmte und sogar einen eigenen Gesetzentwurf einbrachte, dieses wichtige sozialdemokratische Anliegen nun der Koalitionsdisziplin opfert.“

„Wir GRÜNEN plädieren dafür, dass gesellschaftliche und politische Weiterbildung ebenso Gegenstand der Bildungsfreistellung sein können. Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie muss stets gesichert, weiter entwickelt und gestaltet werden. Politische Bildung thematisiert zentrale soziale, ökonomische und ökologische Fragen der Gesellschaft und entwickelt zukunftsfähige Modelle der Teilhabe und aktiven Mitgestaltung. Lebenslange Bildung wirkt Tendenzen zur populistischen Vereinfachung, Ausgrenzung, Diskriminierung entgegen − das wäre gerade in Sachsen bitter nötig.“

Die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf über den Anspruch auf Bildungsfreistellung findet in der Landtagssitzung am Mittwoch, 30. Mai, statt.

Weitere Informationen:
» GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen‘ Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz − SächsBFG) (Drs. 6/10397)