Datum: 20. April 2018

Die GRÜNEN schlagen vor, die Mittel aus den SED-Millionen für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Investitionen in Gedenkstätten zu nutzen

(2018-102) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert, dass die Sachen im Jahr 2018 zufließenden 58 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Investitionen in Gedenkstätten eingesetzt wird. Ein entsprechender Antrag steht am kommenden Mittwochabend (25. April) auf der Tagesordnung der Landtagssitzung (TOP 9).
Die GRÜNE-Fraktion verweist insbesondere auf den Ausbau einer Gedenkstätte im Kaßberg-Gefängnis Chemnitz, den Aufbau eines Erinnerungsortes in der ehemalige zentralen DDR-Hinrichtungsstätte in Leipzig sowie die Realisierung einer Gedenkstätte in der ehemaligen Frauenhaftanstalt Hoheneck in Stollberg.

„Ein Teil des Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR wurde durch Zwangsarbeit in den DDR-Haftanstalten erarbeitet und im Ausland deponiert. Mit dem auf dem Rechtsweg zurückerlangten Vermögen sollten daher nicht pauschal Haushaltslöcher gestopft oder in Großprojekte investiert werden, so wie es die sächsische Staatsregierung plant. Vielmehr muss es mit einer entsprechenden sachlichen Bindung im Kontext der Aufarbeitung, Aufklärung und Wiedergutmachung der SED-Diktatur eingesetzt werden“, erklärt Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, sieht die Chance, „jetzt einen großen Schritt beim Ausbau der Gedenkstätten im Freistaat Sachsen vorwärts zu kommen. Die umfassende Aufklärung an authentischen Orten auch für Kinder und Jugendliche ist eine entscheidende Aufgabe, die fast 30 Jahre nach der friedlichen Revolution nichts an Bedeutung verloren hat. Die jetzt zur Verfügung stehenden Mittel können zum Beispiel beim Ausbau eines justizgeschichtlichen Erinnerungsortes in der ehemaligen zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig, einer Gedenkstätte im Kaßberg-Gefängnis Chemnitz und in der ehemaligen Frauenhaftanstalt Hoheneck in Stollberg im Erzgebirge zum Einsatz kommen.“

„Auf Bundesebene soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die Zweckbindung der Mittel für Investitionen aufgehoben wird“, fordern die beiden Abgeordneten abschließend.

Weitere Informationen:

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Auszahlung aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen) für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Aufklärung und Wiedergutmachung einsetzen!‘ (Drs 6/13100):

Hintergrund:
Im Dezember 2017 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf Grundlage einer vorläufigen Schätzung mitgeteilt, dass insgesamt 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR zur Ausschüttung an die neuen Bundesländer zur Verfügung stünden. Der Freistaat Sachsen kann aus dieser Tranche mit einer Ausschüttung in Höhe von rund 58 Millionen Euro rechnen. Die Ausschüttung ist noch für das Jahr 2018 zu erwarten.
Auch in Zukunft sind weitere Ausschüttungen nicht auszuschließen. So ist nach Auskunft der BvS in der Schweiz noch eine Klage der BvS auf Schadensersatzzahlung in Höhe von rd. 135 Mio. Euro zu Gunsten des PMO-Vermögens anhängig. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Berufung, seine Beendigung ist noch nicht abzusehen.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO-Vermögens zwischen der BvS und den ostdeutschen Bundesländern und Berlin vom 11. Februar 1994 sowie der Folgevereinbarung vom 18. Januar 2008 sind die Mittel jedoch zu ca. 60 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und im Übrigen für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (ca. 25 Prozent im Bereich der öffentlichen Hand, ca. 15 Prozent im Bereich nichtstaatlicher Träger) einzusetzen. Der kommunale Bereich ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

Laut Finanzminister Haß sollen die knapp 60 Mio. Euro, die von den PMO-Mitteln auf Sachsen entfallen, zur Verstärkung nicht ausreichender Haushaltstitel im laufenden Haushaltsjahr verwendet werden. Das Finanzministerium ist durch den Haushaltsplan ermächtigt, mit diesen Mitteln pauschal Haushaltslöcher zu stopfen.

» Videomitschnitt der Antwort von Finanzminister Dr. Matthias Haß auf die Mündliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier (GRÜNE):