Ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung: GRÜNE fordern Gesetzesänderung im Beamtenrecht
(2018-159) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Einführung einer gesetzlichen Regelung, wonach sich Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen für den Verbleib in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entscheiden können. In diesem Falle erhalten sie vom Freistaat die Hälfte der Kosten erstattet. Ein entsprechender Änderungsantrag wird in der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gestellt, der sich mit der Änderung des sächsischen Dienstrechts befasst.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion:
„Wir schaffen damit eine wirkliche Wahlfreiheit für die Beamtinnen und Beamten in Freistaat Sachsen. Bislang haben diese nur die Möglichkeit in der GKV zu bleiben, wenn sie den vollen Beitragssatz − also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag − selbst tragen. Mit unserem Vorschlag erhalten sie die Hälfte dieses Beitrages erstattet. Wir orientieren uns damit an einer Neuregelung des Dienstrechts in Hamburg, die seit Ende Mai in Kraft ist.“
„Mit unserem Änderungsantrag greifen wir eine langjährige Forderung vieler Beamtinnen und Beamten auf, die − etwa weil sie keine private Krankenversicherung finden − in der GKV versichert sind. Es gibt auch darüber hinaus den Wunsch, im System der GKV zu bleiben oder dahin zu wechseln, denn das System der Einzelabrechnung mit Beihilfe und privater Krankenkasse ist aufwändig und wird beispielsweise mit steigender Kinderzahl noch komplizierter. Zudem steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) mit steigendem Alter. Dem beugt eine Versicherung in der GKV vor. Wir wollen mit unserem Vorschlag den Beamtinnen und Beamten im Freistaat die Möglichkeit geben, frei wählen zu können, wie sie sich krankenversichern.“
„Zugleich wird das Krankenversicherungsrecht in Richtung einer Bürgerversicherung weiterentwickelt. Diese hat zum Ziel, dass alle jene, die bislang von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossen sind, in der GKV versichert sind. Damit könnte ein solidarisches, gerechtes und verlässlich finanziertes Gesundheitssystem geschaffen werden.“
Hintergrund:
Bislang übernimmt der Freistaat Sachsen die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten in Höhe von zwischen 50 und 80 Prozent. Die restlichen Kosten können Beamtinnen und Beamten über eine PKV, sog. Ergänzungsversicherung, versichern, die es beispielsweise ermöglicht, nur 50 Prozent der Kosten zu versichern. Diese Möglichkeit gibt es in der GKV nicht. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamten derzeit für einen Verbleib in der GKV, müssen sie den vollen Beitrag zahlen. Da die Beitragssätze in der PKV mit Blick auf den geringen Prozentsatz wesentlich geringer sind, als der volle Beitragssatz bei der GKV, fällt die Wahl der Beamtinnen und Beamten in der Regel zugunsten der PKV aus.
In der Anhörung des Gesetzentwurfs zu Weiterentwicklung des Dienstrechts zeigten die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften durchaus Interesse an einer solchen Regelung.
» Siehe dazu das Anhörungsprotokoll (ab S.75)