FKD/Internetnutzung in Untersuchungshaft − Lippmann: Wichtiger Prozess wurde höchst fahrlässig aufs Spiel gesetzt − Zuständige Staatsschutzkammer hatte seit 5. Juli 2018 Kenntnis
Meier: Es ist eine Unverschämtheit des Justizministers, die Verantwortung für die Sicherheit von IT-Geräten auf die Justizvollzugsanstalten abzuwälzen
(2018-346) Dresden. Nach der Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf zwei Kleine Anfragen von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zur Internetnutzung in Untersuchungshaft und möglicher Zeugenbeeinflussung im Verfahren zur Freien Kameradschaft Dresden (FKD) fordern die GRÜNEN im Sächsischen Landtag Konsequenzen. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt:
„Der wichtige Prozess um Mitglieder der rechtsextremen FKD wurde von allen Beteiligten höchst fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Dass einem Angeklagten ein internetfähiges Tablet über Monate zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass man auch nur im Geringsten kontrolliert hat, ob er dieses zur Kommunikation mit der Außenwelt nutzt, z.B. mit anderen Beschuldigten oder Zeugen, zeugt von großer Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.“
„Dass die zuständige Staatsschutzkammer des Landgerichts bereits seit dem 5. Juli 2018 von diesem Sachverhalt und auch von dem Versuch der Zeugenbeeinflussung Kenntnis hatte und offensichtlich keine Maßnahmen getroffen hat, um den Prozess zu sichern, ist nicht nachvollziehbar.“
„Dass das Justizministerium erst im Oktober informiert wurde und es selbst nicht für erforderlich hielt, die Öffentlichkeit oder zumindest den Landtag zu informieren, bringt das Fass zum Überlaufen.“
„All das zeigt erneut, dass rechtsextreme Straftaten in Sachsen nicht mit der notwendigen Gründlichkeit verfolgt werden und mutmaßliche Täter den Justizbehörden auf der Nase rumtanzen. Ich erwarte, dass der Justizminister eine gründliche Untersuchung des gesamten Ablaufs solcher Akteneinsichtsmaßnahmen, der Nutzung von Handys im Gefängnis und der Informationswege im Falle möglicher Prozesshindernisse vornimmt und wirksame Vorschläge macht, wie Strafverfahren künftig ohne solche Gefährdungen rechtswirksam durchgeführt werden können. Zu den Folgen der Beeinflussung von Zeugen und der Auswahl der Schöffin, die ein Verhältnis mit einem Angeklagten hatte, schweigt sich der Justizminister leider immer noch aus.“
Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt:
„Es ist mir unbegreiflich und ich halte es auch für fahrlässig, einem Untersuchungsgefangenen über Nacht ein Tablet im Haftraum zu überlassen. Selbstverständlich sollen Untersuchungsgefangene ihre Akten lesen können, aber dies sollte in einem entsprechenden Leseraum erfolgen und nicht auf der Zelle. Hier könnte auch viel einfacher eine unbefugte Internetnutzung festgestellt und sofort durch die Bediensteten reagiert werden. Nachts ist dies auch angesichts der dünnen personellen Besetzung der Justizvollzugsanstalten schlicht unmöglich.“
„Es ist eine Unverschämtheit von Justizminister Gemkow, die Verantwortung für die Sicherheit von IT-Geräten auf die Justizvollzugsanstalten abzuwälzen. Die technische Überprüfung von Geräten auf ihre Internetfähigkeit von Justizvollzugsbediensteten durchführen zu lassen, ist mehr als fahrlässig. Denn wie der Fall gezeigt hat, genügt es bei weitem nicht, Geräteanschlüsse zu versiegeln. Ich heiße Justizminister Gemkow herzlich willkommen im 21. Jahrhundert.“
„Für diese Aufgabe ist die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT), die im laufenden Haushaltsverfahren einen erheblichen Personalaufwuchs verzeichnen konnte, prädestiniert. Die Beschaffung und Konfiguration von sicheren Endgeräten für Insassen von Justizvollzugsanstalten ist für die dortigen IT-Profis ein leichtes. Es könnte ein Gerätepool geschaffen werden, der durch Fachleute auf dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik gehalten wird. Dass noch niemand im Justizministerium auf diese Idee gekommen, lässt tief blicken.“
Weitere Informationen:
» Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann ‚Kommunikation mit Mitangeklagten und mögliche Beeinflussung von Zeugen aus dem Gefängnis heraus durch einen Angeklagten im Prozess gegen die Freie Kameradschaft Dresden‘ (Drs 6/15351)
» Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier ‚Kommunikation mit Mitangeklagten per Tablet aus der Untersuchungshaft heraus – Freie Kameradschaft Dresden‘ (Drs 6/15359)
» Pressemitteilung der Fraktion GRÜNE vom 08.11.2018 zum Thema