Datum: 19. Juni 2018

Für mehr Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum – GRÜNE legen Sächsisches Carsharinggesetz vor

(2018-167) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen Entwurf für ein sächsisches Carsharinggesetz vorgelegt. Ein solches Gesetz hatte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am 1. September 2017 für das Frühjahr 2018 versprochen. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, Carsharing-Anbietern privilegiert Stellflächen im öffentlichen Straßenraum zuweisen zu können.

„In Sachsen nutzen aktuell mehr als 30.000 Menschen Carsharing. In ganz Deutschland sind es bereits zwei Millionen. In Sachsen ist bei der Nutzung also noch viel Luft nach oben. Aktuell stoßen die Anbieter von Carsharing-Angeboten allerdings in den sächsischen Großstädten an ihre Grenzen. Zentrale Stellflächen in innenstadtnahen Wohngebieten werden rar. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage zur Genehmigung von Carsharing‐Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum können diese bislang nur auf privaten oder öffentlichen Flächen außerhalb des Straßenraumes angeboten werden. Was bedeutet, dass Carsharing‐Angebote u.a. nicht in ausreichendem Maß an zentralen ÖPNV-Umstiegspunkten angeboten werden können“, erläutert Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, die Initiative für ein sächsisches Carsharinggesetz.

„Eine landesrechtliche Regelung würde für Kommunen und Anbieter Rechtssicherheit und Anreize schaffen, Carsharing zu fördern. Kommunen könnten beispielsweise auf Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge verzichten und spezielle Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen. Da das Bundes-Carsharinggesetz nur auf Bundesfernstraßen anwendbar ist, sind landeseigene Regelungen für Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen im sächsischen Straßengesetz notwendig.“

„Ein flächendeckendes Angebot an Carsharing-Möglichkeiten ermöglicht es mehr sächsischen Bürgerinnen und Bürgern auf Privat-PKW zu verzichten. Dadurch werden der Parkraumbedarf verringert, Flächenkonflikte minimiert und Luftschadstoffe reduziert. Eine Studie des Bundesverbandes Carsharing hat zahlreiche positive Effekte nachgewiesen. So ersetzt ein Carsharing-Auto im Schnitt 20 Privat-Autos“, erklärt Meier.
Mit dem GRÜNEN-Gesetzentwurf wird den Kommunen als Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahren zudem rechtssicher ermöglicht, geeignete Flächen auszuwählen und mittels Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing zur Verfügung zu stellen. Auch eine Reduzierung der Gebühren für diese Sondernutzung kann festgelegt werden. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Donnerstag, 28. Juni, im Sächsischen Landtag statt.

Weitere Informationen:
» Eckpunktepapier zum GRÜNEN Entwurf des „Sächsischen Carsharinggesetzes“
» GRÜNER Gesetzentwurf „Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz – SächsCsgG)“ (Drs 6/13747)
» Pressemitteilung von Staatsminister Martin Dulig zum Bundesgesetz am 1. September 2017
» Studie des Bundesverbandes CarSharing (bcs) Mehr Platz zum Leben – wie CarSharing die Städte entlastet