Greenpeace-Gutachten: LEAG nicht in der Lage, für Tagebaufolgekosten aufzukommen − GRÜNE: Nicht der Kohleausstieg ist das Problem, sondern das sture Festhalten der Staatsregierung am falschen Sicherungsmodell
(2018-234) Ein heute veröffentlichtes, im Auftrag von Greenpeace erstelltes Wirtschaftsprüfer-Gutachten gibt den Zweifeln neue Nahrung, ob die LEAG tatsächlich in der Lage ist, im Zuge des baldigen Kohleausstiegs auch die Bergbaufolgen im Umfang der gesetzlichen Verpflichtungen wieder zu beseitigen.
Dazu erklärt Dr. Gerd Lippold, klima- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die wesentliche Aussage des Gutachtens, dass die LEAG bei einer verkürzten Nutzungsdauer der Tagebaue entgegen aller Beteuerungen nicht in der Lage sein dürfte, die Tagebaufolgen im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu beseitigen, diskutieren wir auch im Sächsischen Landtag bereits seit Jahren. Daraus erwachsen potenziell Milliardenrisiken für öffentliche Haushalte. Das hat auch den Sächsischen Rechnungshof bereits auf den Plan gerufen. Die nun vorgelegte Analyse der Wirtschaftsprüfer ist ein weiteres starkes Indiz, dass Staatsregierung und Genehmigungsbehörde hier im Sinne der Risikovermeidung sofort und wirksam handeln müssen.“
„Nicht der Kohleausstieg ist falsch, sondern das Sicherungsmodell der Staatsregierung. Ich fordere von der Staatsregierung, endlich die bestehenden Risiken der öffentlichen Haushalte wirksam zu mindern. Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt vollumfängliche Sicherheitsleistungen einfordern, die auf vorhandenen, veräußerungsfähigen Vermögenswerten beruhen statt auf der unsicheren Profitabilität des künftigen Geschäfts. Das ist die einzig mögliche Entscheidung im Zeitalter des klimaschutzbedingten Kohleausstiegs. Wir fordern das seit Jahren. Es ist nicht die Aufgabe sächsischer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Spekulationsverluste internationaler Finanzoligarchen zu mindern.“
„Die früher übliche Finanzierung der Wiedernutzbarmachung, bei der die Erlöse des nächsten Tagebaus die Folgekosten des Vorgängers gedeckt haben, funktioniert im Zeitalter der letzten Tagebaugeneration schlicht nicht mehr. Deshalb ist das Modell der bilanziellen Rückstellungen in der Ära des Kohleausstiegs grundsätzlich nicht mehr geeignet, wenn die Braunkohleunternehmen nicht bereits ein tragfähiges Geschäftskonzept für die Zeit nach der Kohle haben.“
Nach Jahren der Realitätsverweigerung hat die sächsische Genehmigungsbehörde unter dem Druck einer intensiven öffentlichen Debatte eine ‚Sicherungskonstruktion‘ mittels eines Sondervermögens in einer Zweckgesellschaft entwickelt.
„Diese Sondervermögen stellt jedoch noch immer keine wirksame Absicherung im Interesse der öffentlichen Haushalte dar. Denn sie funktioniert nur, wenn der Braunkohleförderung und -verstromung durch Energie- und Klimapolitik auf Bundesebene für mindestens weitere eineinhalb Jahrzehnte ein hoch profitables Geschäft garantiert wird. So entpuppt sich die in Verantwortung des sächsischen Wirtschaftsministers Dulig entwickelte ‚Absicherung‘ in Wirklichkeit als eine energiepolitische Erpressung des Bundes im Sinne der Braunkohleindustrie aus Sachsen. Eine Absicherungswirkung hat sie bestenfalls juristisch für die sächsischen Verantwortlichen, aber nicht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
„Die LEAG-Eigentümer haben für die Absicherung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen von Vattenfall als ehemaligem Eigentümer der ostdeutschen Braunkohle Barvermögen und weitere Vermögenswerte übertragen bekommen. Indem sie sich darauf ganz bewusst keinen Zugriff gesichert hat, agiert die Staatsregierung ganz klar im Sinne der Finanzierungsinteressen der EPH-Eigentümer, statt bedeutende Risiken vom Freistaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Wiederholt stellt sich die Frage, wem diese Regierung eigentlich ihren Amtseid geschworen hat.“
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