Datum: 25. September 2018

GRÜNE legen Gesetzentwurf für Verbandsklagerecht im Denkmalschutz vor

(2018-253) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag legt einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz vor. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstagnachmittag in den Landtag eingebracht (1. Lesung, TOP 4, etwa 13:45 Uhr).

„Mehr Bürgerbeteiligung und die Stärkung der Zivilgesellschaft sind in aller Munde. Über Heimat wird nicht zuletzt dort diskutiert, wo die Bevölkerung abnimmt. Wir nehmen diese Diskussionsstränge auf“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender und Sprecher für Denkmalschutz der Fraktion.

„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die ehrenamtliche Arbeit aufzuwerten und die vorhandene Expertise der interessierten Öffentlichkeit im Sinne des Erhalts einer reichen sächsischen Denkmallandschaft zu nutzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir die Stellung der ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalschutz sowie der anerkannten Denkmalschutzvereinigungen, in dem wir ihnen Mitwirkungs- und Verbandsklagerechte einräumen.“

Das aktuell gültige sächsische Denkmalschutzrecht setzt auf die Mitwirkung ehrenamtlicher Beauftragter in Sachsens Städten und Gemeinden. Die Arbeit dieser Beauftragten hat bisher aber nur Beobachtungs- und Informationscharakter. Sie müssen ebenso wenig wie Vereine und Stiftungen vor Entscheidungen nicht konsultiert werden und haben keine Möglichkeit, die ihnen vorliegenden Informationen in die behördlichen Entscheidungen einfließen zu lassen.

Weitere Informationen:

>> Gesetzentwurf GRÜNE-Fraktion ‚Gesetz zur Einführung von Mitwirkungsrechten und zum Verbandsklagerecht für anerkannte Denkmalschutzvereinigungen‘ (Drs 6/14736)