Datum: 02. November 2018

GRÜNE legen Teilhabegesetz für Sachsen vor – Für eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten

(2018-295) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzesentwurf zur besseren Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Sachsen vorgelegt. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag wird am frühen Donnerstagnachmittag, den 08.11., stattfinden (TOP 6).

„Wir leben in Sachsen in einer Gesellschaft, die gekennzeichnet ist von Vielfalt von Herkunft, Sprache, Religion oder kulturellem Hintergrund. Menschen mit Migrationshintergrund verfügen aber in Bezug auf Bildungserfolge, Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung sowie das gesellschaftliche Leben erkennbar noch nicht über die gleiche Teilhabe. Integration kann jedoch nur dort gelingen, wo es umfassende Beteiligungsmöglichkeiten zum Mitmachen und Gestalten des eigenen Lebensumfeldes gibt“, erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Zudem müssen wir mit Blick auf die Verbreitung rechtsextremer Einstellungen sowie antidemokratischer Strömungen, die den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährden, ein klares politische Zeichen setzen.“

Der Gesetzesentwurf sieht die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung sowie den Erwerb von interkultureller Kompetenz vor. Bisher fehlt es dabei in Sachsen an aufeinander abgestimmten Konzepten. Darum soll der Erwerb von interkultureller Kompetenz durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Beschäftigten sichergestellt werden. Interkulturelle Kompetenz soll bei Einstellungen und Aufstiegen von Bediensteten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden. Bei Stellenausschreibungen ist darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf einen beratenden Beirat für Migration und Integration auf Landesebene vor. Dieser soll sich unter anderem aus Vertretern des Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen e.V., die für Integration zuständigen Minister, dem oder der Sächsischen Ausländerbeauftragten, Vertretern kommunaler Spitzenverbände und kommunalen Migrations- und Teilhabebeauftragten zusammensetzen und die Staatsregierung bei allen Fragen der Migrations- und Teilhabepolitik beraten und unterstützen.
Auch die Teilhabemöglichkeiten im Bildungsbereich wie in Kitas, Schulen und Hochschule sollen verbessert werden. Menschen mit Migrationshintergrund sollen in den entsprechenden Gremien als beratende Mitglieder beteiligt werden, etwa dem Landesbildungsrat oder dem Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Alle fünf Jahre ist ein Bericht zur Lage von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen vorzulegen.

Außerdem sollen die bestehenden Feiertage mit muslimischen und jüdischen Feiertagen ergänzt werden, damit auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Beschäftigte muslimischen oder jüdischen Glaubens das Recht haben, von Unterricht, Ausbildung oder Arbeit freigestellt zu werden. Auch das Bestattungsrecht soll angepasst werden, um Bestattungen nach muslimischen Recht zu ermöglichen.

„Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Berlin oder Nordrhein-Westfalen gibt es bisher in Sachsen kein Gesetz, dass die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten verbessern und zum Abbau von Benachteiligung beitragen kann. Im Februar 2018 kam auch das vom sächsischen Staatsministerium für Gleichstellung und Integration in Auftrag gegebenes Gutachten des Zentrums für Integrationsstudien der TU Dresden zu dem Ergebnis, dass Sachsen ein solches Gesetz jetzt braucht. Sachsen würde als erstes ostdeutsches Bundesland mit einem Teilhabegesetz eine Vorreiterrolle einnehmen“, stellt Zais fest.

Im Freistaat Sachsen lebten Mitte 2018 knapp 200.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht einem Anteil an der Bevölkerung von etwa 7,2 Prozent. 2017 arbeiteten in der öffentlichen Verwaltung laut Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten 2017 rund 94.300 Deutsche und nur 325 Ausländerinnen bzw. Ausländer. In Kindertagesstätten und Schulen ist der Anteil ähnlich gering. So arbeiteten in Kindergärten rund 15.200 Deutsche und 183 Ausländerinnen bzw. Ausländer. In Schulen waren es rund 33.220 Deutsche und 636 Ausländerinnen bzw. Ausländer.

Weitere Informationen:

>> Eckpunktepapier zum GRÜNEN Teilhabegesetz

>> GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz für Chancengerechtigkeit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/15236)

>> Studie des Zentrums für Integrationsstudien, TU Dresden: ‚Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes‘