Datum: 26. Juni 2018

GRÜNE lehnen dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtung ab

(2018-177) Zur heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzesänderung zur Wohnsitzverpflichtung erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir lehnen die jetzt getroffene gesetzliche Regelung ab, die geflüchtete Menschen dazu verpflichtet, über die gesamte Dauer des Asylverfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben. Egal ist, ob diese Einrichtung Erstaufnahmeeinrichtung oder AnKerZentrum genannt wird: Menschen, die dort leben müssen, werden Teilhabechancen verweigert, und sie sind zum Nichtstun verdonnert. Besonders hart trifft dies Kinder, denen damit wertvolle Bildungschancen vorenthalten werden.“

„Die Anknüpfung an die sogenannte Bleibeperspektive ist zudem ein völlig ungeeignetes Kriterium. Stellt sie doch pauschal auf das Herkunftsland ab, ohne die individuellen Schutzbedürfnisse und Aufenthaltschancen zu berücksichtigen. Ebenso fragwürdig ist die Bemessung der Bleibeperspektive an der Höhe der Schutzquote, die quasi beliebig bei 50 Prozent angesiedelt wird. Mit dieser ‚begrifflichen Seifenblase‘ darf nicht über die Kasernierung in Erstaufnahmeeinrichtungen entscheiden werden.“

„Anstatt die Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verlängern, muss sich Innenminister Roland Wöller (CDU) dafür stark machen, dass die Qualität der Entscheidungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbessert wird. Außerdem muss der Minister endlich für unabhängige Asylverfahrensberatung und die Absicherung von schulischer Bildung für Kinder in allen sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen sorgen.“