GRÜNE lehnen Gesetzentwurf der Staatsregierung zu Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam ab
(2018-178) Der Landtag hat heute das Gesetz „Zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen“ (Drs. 6/11943) mehrheitlich beschlossen. Dazu erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Meine Fraktion hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, darf nicht in Haft genommen werden! Anstatt auf Inhaftierungen zu setzen, muss die Staatsregierung dafür sorgen, dass Alternativen, wie Bürgschaften, Kautionen oder Meldeauflagen zum Einsatz kommen.“
„Die zehn Millionen Euro, die die Staatsregierung in den Bau der Abschiebehafteinrichtung in Dresden gesteckt hat, sind eine Fehlinvestition. Die Zahl der aufgrund von Anordnungen aus Sachsen in Abschiebungshaft befindlichen Menschen war in den vergangenen Jahren stark rückläufig. Wurden 2008 noch 519 und im Jahr 2013 noch 203 Menschen zum Zwecke des Vollzugs der Abschiebungshaft inhaftiert, so waren es 2015 und 2016 insgesamt nur noch zwölf und 2017 nur 13 Menschen, die auf sächsische Veranlassung hin in Abschiebungshaft genommen wurden. An diesem Trend muss die Staatsregierung festhalten. Ich befürchte jedoch, dass mit der Fertigstellung der Abschiebungshafteinrichtung in Dresden und der heutigen Beschlussfassung über das Sächsische Abschiebungshaftvollzugsgesetz die Zahl der Inhaftierungen erneut massiv ansteigen wird.“
„Mit dem Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz schafft die Staatsregierung die Grundlage für gravierende Eingriffe in die Freiheitsrechte und unterschreitet dabei sogar die für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte geltenden Grundsätze. Geflüchtete Menschen sind aber, selbst wenn sie einer vollziehbaren Ausreisepflicht unterliegen, keine Menschen zweiter Klasse, in deren Grundrechte der Staat beliebig eingreifen kann.“
Hintergrund
» Die GRÜNE-Fraktion fordert in einem Entschließungsantrag, dass die Staatsregierung Vorkehrungen und Maßnahmen zur Haftvermeidung trifft, damit Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern mit minderjährigen Kindern, psychisch und chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen und ältere Menschen über 65 Jahre als besonders schutzbedürftige Gruppen nicht in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam genommen werden. Es sollen stets alle Alternativen zur Haft geprüft und Famlien geprüft nicht getrennt werden.