Datum: 04. April 2018

GRÜNE stellen Große Anfrage zur Situation der Schulen in freier Trägerschaft an die Staatsregierung

(2018-89) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat eine Große Anfrage zur Entwicklung und zur Situation der Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen eingereicht. Die Staatsregierung hat nun bis zum 13. Juni Zeit, die Anfrage zu beantworten.
Nach der Novelle des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2015 und der Schulgesetznovelle von 2017 steht bei der Großen Anfrage im Mittelpunkt, ob die neuen gesetzlichen Regelungen und die Praxis dem Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft Rechnung tragen.

Die Große Anfrage enthält auch Fragen zur Entwicklung und Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sowie zur Situation der dort tätigen Lehrkräfte.
„Gerade erst hat die Staatsregierung das neue ‚Lehrerpaket‘ beschlossen. Die freien Schulen sind in gleichem Maße wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft vom Lehrermangel betroffen. Laufen die Schulen in freier Trägerschaft Gefahr, dass Lehrkräfte gezielt abgeworben werden? Und welche Folgen hat die Verbeamtung von Teilen der sächsischen Lehrerschaft auf die Lehrkräfte, die nicht im staatlichen Schuldienst beschäftigt sind?“, erläutert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, einige Aspekte, die beleuchtet werden sollen. „Hier befürchte ich eine Gerechtigkeitslücke. Die Lehrerinne und Lehrer an Freien Schulen müssen schon jetzt Gehaltseinbußen von zehn und mehr Prozent hinnehmen. Allein das Signal, dass der Freistaat ab Januar 2019 verbeamtet, wird die Einstellungsverfahren bei den Freien Schulen für das Schuljahr 2018/2019 in erheblichem Umfang erschweren und ggf. zu einer Abwanderung in die öffentlichen Schulen führen. So wird das Urteil des Verfassungsgerichtes keinesfalls umgesetzt. Es ist zwar löblich, dass im ‚Lehrerpaket‘ ein Nachteilsausgleich für Schulen in freier Trägerschaft angekündigt wurde. Doch wie soll der >>entsprechende Ausgleich<< aussehen und was bedeutet >>zum Jahr 2019<<  konkret? Der Ausgleich – z. B. in Form eines Abschlags auf die zu erwartende Entwicklung der Schülerausgabensätze muss deutlich früher erfolgen, damit die Freien Schulen beim Werben um Lehrer wettbewerbsfähig bleiben.“

„Freie Schulen sind nicht nur eine Bereicherung oder Ergänzung des Schulwesens, sondern fester Bestandteil der sächsischen Schullandschaft“, konstatiert Zais.
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte in seinem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2013 festgestellt, >>dass das öffentliche Schulwesen und das Privatschulwesen gleichermaßen Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen sind, ohne dass ein Vorrang des Einen oder Anderen besteht<<. Diese Formulierung wurde sowohl im neuen Schulgesetz als auch im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft aufgegriffen. Ex-Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) sprach von einem >>neuen Miteinander<< von freien und öffentlichen Schulen. Neben einer insgesamt verbesserten Finanzierung wurden für die Schulen in freier Trägerschaft ein Teilhabeanspruch, aber auch mehr Mitwirkungs- und Rechenschaftspflichten gesetzlich verankert.

„Die neuen gesetzlichen Grundlagen tragen dem Grundsatz der Gleichberechtigung weitgehend Rechnung. Ich stelle jedoch immer wieder fest, dass es in der praktischen Umsetzung damit nicht weit her ist. Immer wieder werden Schulen in freier Trägerschaft schlichtweg vergessen oder ignoriert, wenn wichtige bildungspolitische Entscheidungen getroffen oder Gelder verteilt werden“, erklärt die Abgeordnete.
„Ich erwarte mir durch die Beantwortung unserer Großen Anfrage Klarheit darüber, wie ernst es der Staatsregierung mit dem viel zitierten ’neuen Miteinander‘ ist.“

„Besonderes Augenmerk wird in der Großen Anfrage auf der Umsetzung des Teilhabeanspruchs gelegt. Grundsätzlich können und sollen Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt staatliche Angebote, etwa zur Lehrerfort- und -weiterbildung nutzen. Auch hier lohnt es, genauer nachzufragen: Warum wird das Landesprogramm Schulsozialarbeit auf Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft begrenzt? Welche Unterstützung erhalten Schulen in freier Trägerschaft, die als Ausbildungsschule fungieren, also etwa Lehramtsanwärterinnen und Referendare betreuen? Und inwieweit werden freie Schulen einbezogen, wenn es um die Schulnetzplanung oder um Schulentwicklung geht?“

„Die Große Anfrage soll den Blick auf das sächsische Schulsystem (wieder) um eine notwendige Perspektive erweitern: die der freien Schulen. Dabei geht es nicht um mehr Wettbewerb oder gar Konkurrenz, sondern um die Frage, inwieweit der Sächsischen Verfassung entsprochen wird“, stellt Zais abschließend klar.

Weitere Informationen:

» Große Anfrage ‚Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen – Stand und Perspektiven nach der Gesetzesnovelle 2015‘ (Drs 6/12940)
» Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 (Vf. 25-II-12)