Datum: 30. November 2018

GRÜNE wollen Gründung von Handwerksbetrieben mit Meistergründungsprämie in Höhe von 7.000 Euro fördern

(2018-332) In die Verhandlungen zum Sächsischen Staatshaushalt 2019/2020 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag einen Änderungsantrag vorgelegt, der bei Handwerkerinnen und Handwerkern schon im Vorfeld auf breite Zustimmung gestoßen ist. Dabei geht es um die Einführung einer sogenannten Meistergründungsprämie, für die die GRÜNE-Landtagsfraktion pro Jahr 6,72 Millionen Euro im Staatshaushalt bereitstellen will.

„Seit 2013 geht der Anteil der Handwerksbetriebe in Sachsen stetig zurück. Jeder vierte Inhaber eines Handwerksbetriebs sucht aktuell nach einem Nachfolger. Es ist höchste Zeit zu handeln“, fordert Dr. Gerd Lippold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Wir wollen die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister unterstützen, die erstmalig eine haupterwerbliche Neugründung oder Betriebsübernahme planen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen wollen. Sie sollen eine Meistergründungsprämie in Höhe von 7.000 Euro als einmalige Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten.“

Lippold ist davon überzeugt, dass die Meistergründungsprämie erfolgreich sein würde. „Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Mit der Meistergründungsprämie wird der Schritt in die Selbstständigkeit beschleunigt, Investitionen gefördert und die Kreditwürdigkeit der Existenzgründer bei Banken erhöht. Es wird schneller zusätzliches Personal eingestellt und eher damit begonnen, Lehrlinge auszubilden.“

„Im Interesse sächsischer Handwerkerinnen und Handwerker kann ich nur hoffen, dass sich die Koalition diesem guten Vorschlag nicht länger verschließt“, erklärt der Wirtschaftspolitiker.

Hintergrund:

Folgende Bundesländer bieten einen Existenzgründungszuschuss an:
• Berlin bis zu 15.000 Euro
• Brandenburg bis zu 12.000 Euro
• Nordrhein-Westfalen 7.500 Euro
• Rheinland-Pfalz 2.500 Euro (Aufstiegsbonus II)
• Sachsen-Anhalt 10.000 Euro
Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerkerinnen und Handwerker, die nach ihrer Meisterprüfung einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen. Mit Ausnahme der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird der Zuschuss auch dann bezahlt, wenn sich der Meister an einem bestehenden Betrieb beteiligt.

In Schleswig-Holstein wird aktuell darüber beraten, ob ebenfalls eine Meistergründungsprämie eingeführt werden soll.