Rauchmelderpflicht ist keine Bürokratie, sondern rettet Menschenleben
(2018-149) Zum heute von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) vorgestellten Investitionspaket für die Feuerwehren und der in der Pressekonferenz erneut erklärten Ablehnung einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht auch in Altbauten, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Mir ist unbegreiflich, wie man sich der Millionen-Investitionen in die Feuerwehr rühmen und gleichzeitig eine Rauchmelderpflicht in Altbauten so vehement ablehnen kann. Offenbar hört der Innenminister den Feuerwehrleuten, die er angeblich regelmäßig triff, nicht richtig zu. Diese fordern seit Jahren zu Recht eine Rauchmelderpflicht. Der beste Brandschutz ist und bleibt die Prävention. Rauchmelder retten Menschenleben.“
„Wenn der Innenminister eine Rauchmelderpflicht auch noch als Bürokratie verunglimpft, die zu regeln Kapazitäten seines Ministeriums kosten und zu 15-prozentigen Mietsteigerungen für <<Oma Elsa>> führen würden, hat er den Bezug zur Realität und effektivem Brandschutz bzw. Brandverhütung verloren. Sachsen investiert möglicherweise mehr als andere Bundesländer in die Feuerwehren, trotzdem bleibt es in Sachen Brandschutz Schlusslicht in Deutschland. Es ist das einzige Bundesland, in dem eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten nicht besteht.“
„Die Investitionen, die nunmehr im Bereich der Feuerwehren angekündigt wurden, sind sicherlich sinnvoll und würdigen auch die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute. Ich habe aber Zweifel, ob eine Jubiläumszuwendung und die Förderung des Feuerwehrführerscheins ausreicht, die Tageseinsatzbereitschaft spürbar zu verbessern.“
Weitere Informationen:
» Link zur Pressemitteilung und zum Änderungsantrag 2015
Hintergrund:
Bereits bei der Novellierung der Sächsischen Bauordnung im Jahr 2015 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, die Rauchmelderpflicht auf Altbauten auszudehnen. Der damals eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion, der den bestehenden Gesetzentwurf um einen Satz ergänzte sollte, sah vor, dass auch Altbauten bis Ende 2018 mit Rauchmeldern auszustatten seien.