Datum: 05. November 2018

Sachsens Innenminister muss sicherstellen, dass es bei der Fußball-EM 2024 aufgrund der UEFA-Regularien nicht zu Versammlungsverboten in Leipzig kommen wird

(2018-299) Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland und Leipzig wird unter den Bedingungen der UEFA stattfinden. Dazu haben sich die Bewerberstädte verpflichtet. Die Innenminister haben sich darauf verständigt, den Regierungsgarantien für die Sicherheit zuzustimmen. Die Anforderungen, die die UEFA an die Bewerberstädte gestellt hat, sehen vor, dass diese sicherstellen müssen, dass zum Schutz exklusiver Werbung und Sponsoring in einem 500-Meter-Umkreis der Stadien u.a. keine politischen oder religiösen Demonstrationen stattfinden.
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Dass die Europameisterschaft 2024 auch in Leipzig ausgetragen wird, ist schön. Ich erwarte allerdings von Innenminister Prof. Roland Wöller, dass er als für das Versammlungsrecht zuständige Minister sicherstellt, dass es aufgrund der UEFA-Regularien nicht zu Versammlungsverboten kommen wird. Er sollte das − zusammen mit den Innenministern der anderen Länder, in denen sich Austragungsstätten befinden − auch gegenüber der UEFA deutlich machen. Derartige Überlegungen sind verfassungswidrig.“

„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes, schützenswertes Gut. Mir ist vollkommen unverständlich, wie sich der Deutsche Fußballbund und die Bewerberstädte (außer Bremen) solchen Regularien unterwerfen können, ohne deutlich zu machen, dass ein Verbot einer Versammlung in der Nähe eines Stadions nicht zum Schutze der Marketinginteressen der UEFA ausgesprochen werden kann. Hier hätte ich auch von einem sächsischen Innenminister klare Worte erwartet.“

Weitere Informationen:
>> Antwort des ehemaligen Innenministers Markus Ulbig (CDU) auf die Kleine Anfragen des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Unterzeichnung der Verpflichtungs- und Garantieerklärung gegenüber der UEFA für die Bewerbung Leipzigs zur Fußball-Europameisterschaft 2024‘ (Drs 6/10807)

>> 1.Nachfrage: Antwort des ehemaligen Innenministers Markus Ulbig (CDU) auf die Kleine Anfragen des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Unterzeichnung der Verpflichtungs- und Garantieerklärung gegenüber der UEFA für die Bewerbung Leipzigs zur Fußball-Europameisterschaft 2024 − Nachfrage zu Drs 6/10807‘ (Drs 6/11049)

>> 2. Nachfrage: Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf die Kleine Anfragen des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Unterzeichnung der Verpflichtungs- und Garantieerklärung gegenüber der UEFA für die Bewerbung Leipzigs zur Fußball-Europameisterschaft 2024 − Nachfrage zu Drs 6/11049 ‚ (Drs 6/14084)

Hintergrund:
In den UEFA EURO 2024 Tournament Requirements heißt es im Sektor 04 – Legal Matters:  „Within this Stadium Commercial Perimeter, the Host Cities shall ensure the following during the exclusivity period:
• pre-reservation of all existing – or to be created – advertising space; and
• no temporary licences are granted in relation to the undertaking of any activities that could result in Ambush Marketing (for example, commercial advertising, street selling, leafleting, product give-aways and political and/or religious demonstrations) or the undertaking of any activities in relation to the distribution of Counterfeits.“

https://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/OfficialDocument/uefaorg/Regulations/02/46/30/61/2463061_DOWNLOAD.pdf (S.37)

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Valentin Lippmann wurde mitgeteilt, dass eine konkrete Verpflichtung zu Verboten von Demonstrationen im Rahmen der durch der Polizeidirektion Leipzig gegebenen Garantieerklärung in Bezug auf Schutz und Sicherheit des Turniers nicht abgegeben wurde. Die Zustimmung des Innenministeriums zur den Regierungsgarantien erfolgte 2018.