Sachverständige begrüßen richtungsweisenden Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst
(2018-154) Im Ausschuss für Soziales, Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags fand heute die Sachverständigenanhörung zum GRÜNEN Gesetzentwurf „Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen“ statt.
„Alle Sachverständigen waren sich einig, dass das aktuell gültige Frauenförderungsgesetz von 1994 dringend modernisiert werden muss. Sie begrüßten unseren Gesetzentwurf für ein modernes Gleichstellungsgesetz als richtungsweisend für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst“, berichtet Katja Meier, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
„Die ausschließlich weiblichen Sachverständigen verfügen über umfangreiche Erfahrungen im öffentlichen Dienst und in der Gleichstellungsarbeit. Deswegen konnten sie über die Einschätzung des Gesetzentwurfs hinaus wertvolle Anregungen zur sächsischen Gleichstellungspolitik geben. So konnten auch einige falsche Vorstellungen von Abgeordneten zur Machbarkeit familienfreundlicher Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst, die zum Beispiel die Telearbeit am heimischen Schreibtisch betreffen, korrigiert werden. Sogar das Vorurteil, dass Männer keine Gleichstellungsarbeit leisten könnten, wurde ausgeräumt.“
„Um Schwachstellen aufzudecken, hätte ich auch gern kritische Stimmen zum Gesetzentwurf gehört“, erklärt die Abgeordnete. „Leider haben die in Gleichstellungsfragen traditionell skeptischen Fraktionen CDU und AfD keine Sachverständigen für diese Anhörung benannt. Es ist bedauerlich, dass insbesondere die CDU der Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben so wenig Bedeutung beimisst. Denn ohne Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gezielten Frauenförderung insbesondere in den Leitungsebenen wird die Bewältigung des aktuellen Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst nicht gelingen.“
„Fazit: Damit der öffentliche Dienst in Sachsen ein attraktiver Arbeitgeber ist, muss sich die Staatsregierung im Hinblick auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Frauenförderung dringend bewegen. Nur dann lässt sich auch in ausreichender Zahl neues und qualifiziertes Personal finden. Ohne eine moderne Gleichstellungspolitik, die mit unserem Gesetzentwurf umgesetzt werden könnte, ist der Freistaat als Dienstherr und Arbeitgeber für Leistungsträgerinnen und -träger nicht attraktiv.“
Weitere Informationen:
» Eckpunktepapier zum GRÜNEN Gesetzentwurf des ‚Sächsischen Gleichstellungsgesetzes‘