Steter Tropfen höhlt den Stein/ Doppelhaushalt: CDU/SPD-Koalition legt Änderungsanträge für die Förderung von Lastenrädern und des Fußverkehrs vor
(2018-325) Umdenken bei der Koalition. Noch im letzten Jahr beantwortete Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) eine Anfrage nach der Förderung von Lastenrädern mit E-Antrieb von der Landtagsabgeordneten Katja Meier (GRÜNE) dahingehend, dass dies die Betriebe selbst finanzieren müssten. Auch die Forderung nach Landesmitteln für den Fußverkehr wurde allenfalls belächelt.
Nun hat die CDU/SPD-Koalition Änderungsanträge zum Doppelhaushalt vorgelegt, die Mittel für die Förderung von Lastenrädern in Höhe von 500.000 Euro 2019 und 1 Mio. Euro 2020 (insgesamt: 1,5 Mio. Euro) sowie zur Förderung des Fußverkehrs in Höhe von 250.000 Euro 2019 und 500.000 Euro 2020 (insgesamt: 750.000 Euro) vorsehen.
„Steter Tropfen höhlt den Stein! Ich freue mich, dass CDU und SPD erkannt haben, dass die Förderung von Lastenrädern im gewerblichen Bereich ein umweltfreundlicher und kostengünstiger Weg ist, Unternehmen in Sachsen zu unterstützen“, freut sich Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Das fordern wir GRÜNE schon seit Langem. Doch der finanzielle Rahmen ist aus unserer Sicht zu knapp bemessen. Wir GRÜNEN schlagen vor, für die Förderung von Lastenrädern Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro je Jahr (insgesamt: 3 Mio. Euro) in den Haushalt einzustellen.“
„In Ländern wie Baden-Württemberg oder Berlin sind entsprechende Programme zur Förderung von Elektro-Lastenrädern sehr erfolgreich und erfreuen sich hoher Nachfrage. „Lastenräder haben besonders in den Städten einen großen Nutzen für alle, die kurze Strecken mit kleineren Lasten bewältigen müssen: Keine lange Parkplatzsuche, weniger Stau und Abgase auf den Straßen und noch dazu höhere Fitness der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, erläutert die Abgeordnete.
„Auch der Fußverkehr scheint bei CDU und SPD langsam als ernstzunehmende Fortbewegungsart anzukommen. Das begrüße ich ausdrücklich, weil Städte, die das zu Fuß gehen bewusst berücksichtigen, ein höheres Augenmerk auf Kinder im Vorschul- und Schulalter und ihre Eltern, ältere sowie mobilitätseingeschränkte Menschen und zudem jene, die kein Auto besitzen, legen. Die vorgesehenen Mittel sind ein Anfang. Sie müssen aber auf 700.000 Euro pro Jahr (insgesamt: 1,4 Mio. Euro) erweitert werden, wenn die Kommunen Maßnahmen für fußgängerfreundliche Stadtgestaltung umsetzen sollen.“