Datum: 12. April 2018

Tschüss Amtsverschwiegenheit – Hallo Transparenz!

(2018-95) Zur heutigen Sachverständigenanhörung des GRÜNEN-Gesetzentwurfs für ein Sächsisches Transparenzgesetz im Innenausschuss des Sächsischen Landtages erklärt Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Es gibt keine gewichtigen Gründe gegen den Gedanken der Freiheit von Informationen und Daten. Alle im Vorfeld geäußerten Kritikpunkte am 2012 verabschiedeten Transparenzgesetz in Hamburg beispielsweise, waren substanzlos, wie kürzlich eine Evaluation des Gesetzes offengelegt hat.“

„Sachsen braucht den Aufbruch von der Amtsverschwiegenheit hin zur Transparenz behördlichen Handelns. Diese Einschätzung haben alle anwesenden Sachverständigen ausnahmslos geteilt. Auch die Verwaltung profitiert deutlich von einer wie im Gesetzentwurf geforderten Transparenzplattform, notwendige Unterlagen sind jederzeit abrufbar.“

„Ich erwarte von der CDU/SPD-Koalition, dass sie den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach öffentlich zugänglichen Informationen nicht länger ignoriert. Das im Koalitionsvertrag versprochene längst überfällige Informationsfreiheitsgesetz ist Schnee von vorgestern. Denn die Informationen gibt es da nur auf Antrag. Mit einem Transparenzgesetz, wie es die Grüne Fraktion vorgelegt hat, müssen sowohl Landesbehörden als auch Kommunen und Landkreise von Amtswegen alle Informationen auf einer Transparenzplattform zur Verfügung stellen. Wie der von der GRÜNEN-Fraktion geladene Sachverständige Dr. Florian Schwill der Justizbehörde Hamburg betonte, sind Transparenzgesetze in Deutschland und Europa erprobt. Man sollte mit der Zeit gehen und Bürgerinnen und Bürgern nicht kalten Kaffee einschenken.“

„Den Gesetzentwurf bewerteten die Sachverständigen überwiegend als gelungen. Lediglich einzelne Nachbesserungen, wie die Anpassung an die neue EU-Datenschutzgrundverordnung sind nötig.“

Weitere Informationen:
» GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/10209)