Wildnisgebiete sollen in sächsischen Wäldern zugelassen und damit die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt umgesetzt werden
(2018-336) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will Wildnisgebiete in sächsischen Wäldern zulassen und damit die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt umsetzen. Ein entsprechender Antrag steht am Freitagabend, 14.12., auf der Tagesordnung des Landtags.
„Bis zum Jahr 2020 soll der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden. Das gilt auch für den Wald. Die auszuweisenden Waldschutzgebiete müssen dabei eine Flächengröße von mindestens auf 20 Hektar aufweisen. Nur so können Waldinnenstrukturen langfristig ausgebildet werden. Neben den Hauptwaldgebieten sind kleinere naturbelassene Wälder für die Vernetzung der waldbewohnenden Arten als sogenannte Trittsteine unerlässlich, um den genetischen Austausch sicherzustellen“, erläutert Wolfram Günther Fraktionsvorsitzender und Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Der sogenannte ‚integrative Naturschutz‘, bei denen der Staatsbetrieb Sachsenforst inmitten des Wirtschaftswaldes Biotope anlegt bzw. belässt, kann keine umfassenden Schutzfunktionen und hochwertigen Lebensräume bieten. Das können nur echte Wildnisbiotope“, kritisiert Günther.
„Ein besonderes Augenmerk muss auf den Arten liegen, die an die Alters- und Zerfallsprozesse im Wald gebunden sind. Diese sind besonders gefährdet und haben nur in den ‚Urwäldern von morgen‘ eine Chance. Der Waldumbau hin zu altersgemischten einheimischen Beständen ist als Vorleistung für eine Wildnisentwicklung unerlässlich. Der Schutz von reinen Fichtenforsten ist nicht zielführend.“
„Das Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und diesen Trend auch im Wald umzukehren, verfehlt Umweltminister Thomas Schmidt, solange der Wald wie bisher für die für Holzernte genutzt wird und der Naturschutz nur das Nebenprodukt ist“, erklärt der Abgeordnete.
Weitere Informationen: