Datum: 10. April 2019

Arbeitsaufnahme des GKDZ – Diese Anstalt ist bis zum heutigen Tag datenschutzrechtlich nicht geprüft und kann parlamentarisch nicht kontrolliert werden

(2019-100) Zur Arbeitsaufnahme im polizeilichen Überwachungszentrum (Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum im Bereich der Telekommunikationsüberwachung – GKDZ) am heutigen Tage in Leipzig, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wie passend: CDU und SPD wollen heute im Sächsischen Landtag ein Polizeigesetz mit neuen Überwachungsbefugnissen beschließen. Und gleichzeitig wird mit dem GKDZ die dafür nötige Infrastruktur geschaffen. Wir GRÜNEN lehnen beides ab.“
„Das Überwachungszentrum ist bis zum heutigen Tag datenschutzrechtlich nicht geprüft. Bis zum Januar 2019 fehlte es laut Auskunft des GKDZ dafür an jeglicher Feinplanung, an die eine datenschutzrechtliche Prüfung ansetzen könnte.“ Das geht aus der Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann hervor.

„Man hätte nach den vollmundigen Versprechungen bei Abschluss des Staatsvertrages erwarten können, dass die Erarbeitung und Umsetzung des Datenschutzkonzepts höchste Priorität hat und der Landtag regelmäßig über den Fortgang des Aufbaus unterrichtet wird. Die letzte Unterrichtung erfolgte im Juli 2018. Dass uns bis heute keine weitere Information vorliegt, gleichzeitig der Presse die Arbeitsaufnahme mit großem Pomp vorgestellt wird, bestätigt meine Befürchtung, dass diese neu gegründete Anstalt parlamentarisch nicht kontrolliert werden kann. Es ist noch nicht zu spät, aus diesem Vorhaben wieder auszusteigen.“

Weitere Informationen:
» Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Gewährleistung des Datenschutzes und Beteiligung der Datenschutzbeauftragten an der Errichtung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (GKDZ)‘ (Drs 6/16158)