Datum: 29. Januar 2019

Brutvogelkartierung – Aktuelle Zahlen für Maßnahmen gegen grassierendes Artensterben nötig

Günther: Eine landesweite Kartierung ist alle zehn Jahre erforderlich, um Verbreitung und Bestand der europäischen Vogelarten zu aktualisieren und daraus Handlungsoptionen für den Vogelschutz zu präzisieren

(2019-31) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU), umgehend eine landesweite Brutvogelkartierung zu veranlassen. Ein entsprechender Antrag steht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen am 31. Januar (Drucksache 6/15485).

„Die letzte Brutvogelkartierung in Sachsen fand von 2004 bis 2007 statt. Deshalb fordern wir GRÜNE eine neue Kartierung, um einen Zehnjahres-Rhythmus einzuhalten. Denn nur durch eine regelmäßige Wiederholung solcher Kartierungsprojekte können relativ sichere Aussagen zur Bestandsentwicklung der einzelnen Brutvogelarten getroffen werden“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender und umweltpolitische Sprecher seiner Fraktion.

„Fachleute gehen davon aus, dass etwa alle zehn Jahre landesweite, flächendeckende Erfassungen erfolgen sollten, um Verbreitung und Bestand der europäischen Vogelarten zu aktualisieren, daraus Handlungsoptionen für den Vogelschutz zu präzisieren sowie Berichtspflichten gegenüber der EU gemäß der Vogelschutzrichtlinie zu erfüllen.“

„Mit Blick auf das grassierende Artensterben der Insekten, die als Nahrungsgrundlage und vor allem der Jungvögel dienen, und den Rückgang der Brutvögel in der Offenlandschaft sind wir dringend auf aktuelle Zahlen angewiesen. Nur mit aktuellem Wissen über die Verbreitung der einzelnen Vogelarten können Schutzmaßnahmen wirklich greifen und wir wissen, in welchen Regionen wir besonders aufpassen müssen“, so der Abgeordnete. „Eine weitere Verzögerung der Kartierung ist unbedingt zu vermeiden.“

Weitere Informationen:
» Grüner Antrag ‚Landesweite Brutvogelkartierung umgehend durchführen‘ (Drs 6/15485)

Hintergrund:

Mit der Brutvogelkartierung werden alle Brutvogelarten auf Rastern von etwa 32 km² erfasst. Das entspricht 659 topographischen Rastereinheiten der sogenannten Messtischblattquadranten. Damit unterscheidet sich die Brutvogelkartierung von den Zählungen der Naturschutzverbände, wie bspw. die ‚Stunde der Wintervögel‘.

Die letzten beiden Kartierungen in Sachsen sind 1993 bis 1996 und 2004 bis 2007 durchgeführt worden. Mit der landesweiten Brutvogelkartierung werden die Verbreitung und Bestand aller Brutvogelarten des Freistaates aktualisiert (nicht nur die besonders bedrohten Arten). Dabei werden Brutnachweise (Nachweisstufen „Anwesenheit zur Brutzeit“ (Nachweisstufe A), „Möglicher Brutvogel“ (Nachweisstufe B), „Wahrscheinlicher Brutvogel“ (Nachweisstufe C) oder „Sicherer Brutvogel“ (Nachweisstufe D) und die Anzahl in verschiedenen Häufigkeitsklassen – 1, 2, 3-5, 6-10) erfasst.

Diese Daten können für Planungen und laufenden Überprüfung der Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen verwendet werden, insbesondere für die besonders im Rückgang befindlichen Vogelarten des Offen- und Halboffenlandes.

Zudem dienen diese Kartierungsprojekte zur Nachwuchsgewinnung im ehrenamtlichen Naturschutz sowie der personellen Absicherung weiterer Monitoringprogramme des Freistaates.

Der Rückgang der Offenlandvögel wurde außerhalb der landesweiten Brutvogelkartierung untersucht; bspw. im Bodenbrüterprojekt oder durch ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuer.