Datum: 15. Januar 2019

Carsharing-Gesetzentwurf − Notwendigkeit des Gesetzes ist heute in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses bestätigt worden

Meier: Wir brauchen in Sachsen endlich eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum für Carsharing

(2019-14) Die Notwendigkeit eines Carsharing-Gesetzes in Sachsen ist heute in der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag durch die Sachverständigen bestätigt worden.

Carsharing sei ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und könne dazu beitragen, den privaten Autobesitz zu reduzieren, so die Sachverständigen. Gemeinsam genutzte Fahrzeuge verbrauchten in der Herstellung viel weniger Energie und Rohstoffe, als mehrere allein genutzte. Zudem benötigten sie weniger Platz im öffentlichen Raum.

Der Sachverständige Willi Loose vom Bundesverband CarSharing e.V. erläuterte: „Carsharing-Kunden durchlaufen eine individuelle Entwicklung hin zu einem ökologischeren Verhalten. Im ersten Jahr der Anmeldung werden noch viele Fahrten gemacht. In den Folgejahren werden Fahrten gezielt gebündelt oder durch die Nutzung von Fahrrad oder öffentlichem Verkehr ersetzt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Emissionen durch den Straßenverkehr und kommt so allen zugute.“ Er beschrieb den vorgelegten Gesetzentwurf als „Initialzündung für die Nutzung von Carsharing in Sachsen“.

Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf kamen von den Sachverständigen zu den Vergabekriterien und -verfahren. Diese sollten stärker durch die Kommunen geregelt werden.
„Aktuell stoßen die Anbieter von Carsharing gerade in den sächsischen Großstädten an ihre Grenzen“, erklärt Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, zu ihrer Motivation für den Gesetzentwurf.

„Es fehlen attraktive zentrale Stellflächen in innenstadtnahen Wohngebieten. Bisher konnten diese nur auf privaten oder öffentlichen Flächen außerhalb des Straßenraumes angeboten werden. Wir brauchen in Sachsen endlich eine verlässliche Rechtsgrundlage zur Genehmigung von Carsharing‐Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum. Das hält Kommunen, die eigentlich Carsharing fördern wollen, bisher davon ab, Carsharing‐Stellplätze im gewidmeten Straßenraum auszuweisen.“

Der GRÜNE-Gesetzentwurf ermöglicht den Kommunen als Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahren geeignete Flächen auszuwählen und diese mittels Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing zur Verfügung zu stellen. Auch eine Reduzierung der Gebühren für diese Sondernutzung kann festgelegt werden.