Datum: 17. Januar 2019

Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in Sachsen – GRÜNE: Politische Teilhabe ist wichtig für die Integration

(2019-18) Heute fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtages die öffentliche Anhörung zum GRÜNEN-Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU Staaten‘ (Drs. 6/13351) statt. Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt hierzu:

„Die Anhörung hat uns darin bestärkt, dass die Einführung eines Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU Staaten, die dauerhaft im Freistaat leben, auf Kommunalebene notwendig ist, um politische Teilhabe zu ermöglichen. Es passt nicht zu einer lebendigen Demokratie einerseits Integrationsbemühungen einzufordern und andererseits politische Teilhabe zu verweigern. Beides ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig. Unser Gesetzentwurf gibt Anlass, offen darüber zu diskutieren, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.“

Die Sachverständige Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Professorin für Öffentliches Recht an der Goethe Universität in Frankfurt (a.M.), sprach sich klar für die Möglichkeit aus, das Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Sie verwies darauf, dass bereits im Ersten Entwurf der Sächsischen Verfassung ein solches Wahlrecht vorgesehen war. „Die Diskussion über ein Wahlrecht von Ausländerinnen und Ausländer wird schon länger geführt. Die Gegner verstecken sich hinter einem dreißig Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und verkennen sowohl die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen seither“, kritisiert sie.

Weitere Informationen:

Im Freistaat leben 39.810 Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU Staaten und EU-Kandidatenländern mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht  (Stand 31.12.2016). Bisher darf diese Gruppe bei Kommunalwahlen nicht ihre Stimme abgeben oder sich zur Wahl stellen, obwohl sie seit vielen Jahren in den Städten und Gemeinden Sachsens leben, arbeiten, Steuern zahlen und damit zum Gemeinwesen beitragen. Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wurde das kommunale Wahlrecht bereits 1992 eingeführt.

» GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten‘ (Drs 6/13351)