Datum: 13. November 2019

Volksantrag für längeres gemeinsames Lernen als formal zulässig erklärt: Jetzt Einführung der Gemeinschaftsschule als optionales Schulmodell ermöglichen

(2019-201) Heute (13.11.) teilte der Präsident des Sächsischen Landtags Dr. Matthias Rößler mit, dass der Volksantrag des Bündnisses ‚Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen‘ formal zulässig ist. Damit ist der Weg frei für eine parlamentarische Behandlung des Volkantrages.

Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Ich freue mich über die Entscheidung und wünsche mir von meinen Parlamentskollegen, dass sie den klaren Auftrag der über 50.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ernst nehmen und die Einführung der Gemeinschaftsschule als optionales Schulmodell ermöglichen."

"Bereits im Sondierungsergebnis ist ein ordentliches parlamentarisches Verfahren zugesagt worden. Ich hoffe auf eine ideologiefreie Debatte im Sächsischen Landtag, in deren Mittelpunkt die Pädagogik steht", so Melcher weiter.

"Die Einführung der Gemeinschaftsschule ist ein entscheidender Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Sachsen. Denn mit der Gemeinschaftsschule wird das Lernen – und nicht die Auslese – in den Vordergrund gestellt."

Hintergrund:
» Homepage zum Volksantrag zur Gemeinschaftsschule