Datum: 09. Mai 2019

Wohnraumzweckentfremdungsgesetz – Auswüchsen von AirBnB und Co. in Sachsen einen Riegel vorschieben

(2019-114) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag brachte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf ein, der es Kommunen ermöglichen soll, per Satzung zu verbieten, Wohnraum zweckzuentfremden, in andere Nutzungen umzuwandeln oder lange Zeit leer stehen zu lassen. Der Entwurf wurde heute in öffentlicher Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags behandelt. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:

„Wir sehen in Dresden und in noch gesteigertem Umfang in Leipzig, dass eine große Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum besteht. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir einen Teil des Problems angehen, nämlich die Auswüchse von AirBnB und Co., wenn Wohnungen für die ausschließliche Vermietung als Ferienwohnung zweckentfremdet werden. Auch der Praxis, einzelne Wohnungen so lange leer stehen zu lassen, bis alle Mieterinnen und Mieter ausgezogen sind, wollen wir einen Riegel vorschieben.“

„Es braucht eine ganze Reihe verschiedener Maßnahmen, um weitere Mietsteigerungen und die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihren Stadtvierteln zu verhindern. Betrachtet man eine ganze Stadt, fallen 1.000 Wohnungen nicht stark ins Gewicht – in einzelnen Vierteln ist eine große Konzentration von Ferienwohnungen aber eine Fehlentwicklung, die wir korrigieren wollen. Dazu wollen wir den Städten die nötigen Freiheiten einräumen.“

Die anwesenden Sachverständigen bescheinigten dem Gesetzentwurf durchweg, als Baustein zur Bekämpfung von Wohnraummangel und überdurchschnittlichen Mietensteigerungen tauglich zu sein. Gerade in Leipzig ist die Wohnungsmarktsituation besonders angespannt. Einerseits werden nur wenige Wohnungsbauvorhaben umgesetzt, andererseits steigen sowohl Bestandsmieten als auch die Preise bei Neuvermietungen weiter an. Besonders in stark nachgefragten Gebieten rings um das Zentrum besteht eine Konkurrenz zu ausschließlich als Ferienwohnungen genutzten Wohnungen bis hin zu ganzen Häusern. Die Lage in Dresden ist durch ein größeres Baugeschehen nicht derart dramatisch wie in Leipzig, jedoch besteht auch hier in einzelnen Stadtteilen bedarf für eine Regelung. Sowohl Leipzig als auch Dresden haben daher die Bitte an die Sächsische Staatsregierung gerichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, in denen die anderweitige Nutzung von Wohnungen weiterhin möglich ist. Dies betrifft beispielsweise Zweitwohnungen oder Wohnungen, die für eine Existenzgründung genutzt werden. Zudem kann die Kommune in weiteren Fällen eine beantragte Zweckentfremdung zulassen, beispielsweise um schutzwürdige private und öffentliche Interessen zu wahren.

Im bundesdeutschen Vergleich nimmt Sachsen beim Thema Zweckentfremdung von Wohnraum eine Nachzüglerrolle ein. In Sachsen sieht der Koalitionsvertrag von CDU und SPD keine Gesetzesinitiative dazu vor. Da im Freistaat notwendige Regelungen bisher fehlen, können die sächsischen Großstädte nicht effektiv gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vorgehen. Mehrere Bundesländer haben gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen. In den Flächenländern Hessen und NRW ermöglichen ‚Wohnungsaufsichtsgesetze‘ den Kommunen jeweils im Bedarfsfall per Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen. Auch die Flächenländer Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben ein eigenes Zweckentfremdungsgesetz, dass den Kommunen ebenfalls diesen Spielraum via Satzung einräumt. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es ebenfalls umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema.

Weitere Informationen:

» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ‚Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/13704)