Datum: 01. Mai 2020

Notbetreuung für Alleinerziehende: Spagat zwischen Beruf und Kinderbetreuung kann nun leichter gelingen

Zur Öffnung der Notbetreuung für Alleinerziehende in besonderen sogenannten Härtefällen betont Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Ich freue mich, dass die Staatsregierung unseren Hinweis, für Alleinerziehende in besonderen Härtefällen bei der Notbetreuung mit zu berücksichtigen, nachgekommen ist. Neben der Angst vor dem Virus sind besonders Existenzängste eine starke Belastung für alleinerziehende Eltern. Mit der nun errungenen Möglichkeit zur Nutzung der Notbetreuung kann der Spagat zwischen Beruf und Kinderbetreuung entspannter gelingen. Damit entlasten wir viele Alleinerziehende in Sachsen und erleichtern ihren Alltag.“

„Allerdings kann das nur ein erster Schritt sein. Für uns Bündnisgrüne hat der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Dennoch dürfen das Recht der Kinder auf Bildung, Bildungsgerechtigkeit und das Bedürfnis unserer Kinder, ihre Freundinnen und Freunde wiederzusehen, nicht vergessen werden. Ebenso bedarf die körperliche und psychische Unversehrtheit der Kleinsten in unserer Gesellschaft eine besondere Beachtung. Im Sinne des Kinderschutzes ist es wichtig, dass Kinder wieder die Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen mit ihren Erzieherinnen bzw. Erziehern sowie Lehrkräften erhalten.“

Weitere Informationen:

Die Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen findet sich auf der Seite der Staatsregierung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Darin heißt es: „Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht darüber hinaus, soweit eine  Gefährdung des Kindeswohls droht. In diesen Fällen bedarf es zur Notbetreuung des Kindes der Zustimmung des örtlichen Jugendamtes. Ferner besteht ein Anspruch soweit ein besonderer Härtefall vorliegt (z.B. Krankheit oder Existenzgefährdung). Die Entscheidung hierzu wird durch die Gemeinde oder Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege getroffen.“

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