Datum: 01. Dezember 2021

Abschiebung nach Schulschluss: Vorgehen ist für uns absolut inakzeptabel

Gestern Nachmittag wurde ein siebenjähriger Junge nach Schulschluss in Delitzsch von der Bundespolizei abgeholt, um abgeschoben zu werden.

Dazu erklärt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Dieses Vorgehen macht mich fassungslos. Die Abholung aus einer Schule vor den Augen der Mitschülerinnen und Mitschüler ist zutiefst traumatisierend – nicht nur für das betroffene Kind, sondern für alle anwesenden Kinder. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von Humanität und ist ein Fall von Kindeswohlgefährdung. Ich habe deshalb heute Fragen an das Innenministerium gerichtet, um zu erfahren, mit welcher Begründung zu dieser Maßnahme gegriffen wurde.“

„Seit einem Jahr drängen wir BÜNDNISGRÜNE in der Koalition auf einen Leitfaden, in dem humane Regelungen für Rückführungen festgehalten werden sollen. Durch den Leitfaden sollen unter anderem Rückführungen unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet und auf Abholungen aus Bildungseinrichtungen verzichtet werden. Doch der vom Innenministerium im Entwurf vorgelegte Leitfaden zementiert dagegen den Status quo der inhumanen sächsischen Rückführungspraxis. Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE nicht tragbar. Hier besteht noch viel Nachbesserungsbedarf.“

„Ich fordere deshalb insbesondere unseren Koalitionspartner CDU auf, endlich anzuerkennen, dass es für eine Abkehr von der derzeitigen Praxis verbindliche Regelungen braucht. Für Abholungen aus Bildungseinrichtungen, Nachtabschiebungen von Familien und Familientrennungen müssen ein grundsätzliches Verbot formuliert und gegebenenfalls abweichende Ausnahmetatbestände klar definiert werden. Die Abschiebung des 7-Jährigen und seiner Mutter ist eine Schande und ich schäme mich dafür.“

Lucie Hammecke, gleichstellungspoltische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, ergänzt:

„Es kann nicht sein, dass wir die alleinerziehende Mutter des Jungen, die vor häuslicher Gewalt des Ehemannes in Tschetschenien floh, nun zusammen mit dem Kind wieder dahin zurückschicken. Der Schutz vor Gewalt gegen Frauen muss überall gelten – egal, ob in Sachsen oder anderswo. Hier haben wir als Gesellschaft auch eine Verantwortung. Die Istanbul-Konvention, ein internationales Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, gilt in Deutschland. Deshalb muss jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt bei der Prüfung von Asylgründen und Abschiebungen stärker in den Fokus rücken.“

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