Entscheidung BVerfG Mietendeckel: Regelungen für angespannte Wohnungsmärkte schaffen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass das Mietpreisrecht durch den Beschluss des Bundes zur Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015 bundesrechtlich geregelt ist.
Thomas Löser, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
„Auch wenn der Berliner Mietendeckel mittels Landesregelung gescheitert ist, war er ein politisch wichtiges und richtiges Signal für viele Menschen, die unter einer Verdrängung durch stark steigende Mieten leiden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes macht deutlich, wie wichtig die Unterstützung der Länder durch den Bund beim Thema Wohnungsmarktpolitik ist.“
„Das Urteil zum Mietendeckel in Berlin hat indes keinen Einfluss auf die Einführung der Mietpreisbremse in Sachsen. Im Gegenteil: Dieser Weg ist vom Bund bereits vorgezeichnet und es wird höchste Zeit, dass wir ihn in Sachsen gemeinsam beschreiten. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Koalitionsausschuss hat sich zudem am Dienstagabend auf ein Verfahren zur Einführung der Mietpreisbremse geeinigt.“
„Die Wohnungsmärkte in Leipzig und Dresden sind weiterhin sehr angespannt. Immer häufiger werden einkommensarme und sozial benachteiligte Menschen aus bestimmten Quartieren verdrängt oder sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Für viele Haushalte in den beiden Städten kann die Mietpreisbremse eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Zudem können die Bestandsmieten stabilisiert werden, wenn der Mietpreis für Neuvermietungen nicht höher als zehn Prozent über der bisherigen Miete liegen darf. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist und bleibt die Wohnungsmarktpolitik zentral, denn steigende Mieten befördern die soziale Spaltung der Gesellschaft.“
Weitere Informationen:
Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse greift bei Neuvermietungen und würde in Sachsen dazu führen, dass der Mietpreis nicht mehr als 10 Prozent über der bisherigen Miete liegen darf.
Mietendeckel: Mit dem Mietendeckel in Berlin wurden die Mietpreise am 23. Februar 2020 auf dem Niveau von Juni 2019 eingefroren, mit einer Befristung bis 2025. Die Regelung betrifft in der Hauptstadt neun von zehn Mietwohnungen.
Ich weiß nicht, warum es hier keine verfassungsrechtlichen Probleme analog zum Berliner Mietpreisdeckel geben sollte. Was in Berlin gilt dürfte auch in Sachsen gelten. Bitte nicht falsch verstehen: Die Gründe einen Mietpreisdeckel einzuführen sind lauter und die Kappung der Mieten ist nötig. Das schon allein um dem frühkapitalistischen Gebaren auf dem Mietmarkt Einhalt zu gebieten. Ist es aber nicht zu erwarten, dass rückwärtsgewandte Kräfte sich hier mit aller Macht dagegen stemmen? Sollte man nicht versuchen Alternativen zum Deckel zu finden?
Hallo Matthias, die Mietpreisbremse ist genau genommen eine Alternative zum Mietendeckel. Das sind quasi zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wir haben das unten im Bereich „Weitere Informationen“ nochmal kurz erklärt. Für die Mietpreisbremse gibt es bereits eine bundesrechtliche Regelung, für den Mietendeckel wiederum nicht. Hier ist Berlin vorangeschritten mit dem Risiko, dass die Regelung kassiert wird. Das ist nun leider passiert. Beste Grüße aus der Pressestelle