Datum: 11. Oktober 2021

Studie zum Mindestlohn: Wichtiger Baustein im Wettlauf um Fachkräfte

Das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat heute eine Studie „Evaluierung der Auswirkungen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes im Freistaat Sachsen“ zur Wirkung des flächendeckenden Mindestlohns für die Beschäftigten in Sachsen vorgestellt. Die flächendeckende Lohnuntergrenze beträgt in Deutschland seit Juli 2021 9,60 Euro.

Dazu erklärt Gerhard Liebscher, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Mindestlohn ist eine unverzichtbare gesellschaftliche Errungenschaft. Dreizehn Prozent der sächsischen Bevölkerung profitierten laut der nun vorgelegten Studie von der Einführung des Mindestlohns seit 2015. Die Einführung des Mindestlohns wirkte sich zudem in einigen Branchen positiv auf das Tarifniveau aus. Der Mindestlohn zieht eine absolute Lohnuntergrenze ein und bietet Arbeitnehmenden die Sicherheit, nicht in Erwerbsarmut zu fallen. Klar ist aber auch: Der Mindestlohn stellt noch kein existenzsicherndes Einkommen oder auskömmliches Rentenniveau sicher.“

Gerhard Liebscher weiter: „Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir für die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde. Um sich im Wettlauf um Fachkräfte als konkurrenzfähiger Standort aufzustellen, reicht es allerdings nicht aus, sich auf der bundesweiten Lohnuntergrenze auszuruhen: Durch Tarifpartner erstrittene und tarifvertraglich festgelegte Entgelte bieten attraktive Bedingungen zur Bindung von Fachkräften. Die schwache Tarifbindung bei grassierendem Fachkräftemangel erweist sich aktuell als zentraler Hemmschuh für die sächsische Gestaltungskraft.“

„Noch ist Sachsen Schlusslicht bei der Tarifbindung. Hier müssen wir als Land deutlich vorangehen und die Tarifbindung unserer landeseigenen Unternehmen sichern. Wir stehen in der Verantwortung, die öffentliche Vergabepraxis von Steuermitteln sozial und nachhaltig zu gestalten und an Tariftreue zu binden. Zudem sollte auch für Solo- und Kleinst-Selbstständige eine Absicherung durch ein Mindesthonorar geprüft werden.“

Weitere Informationen:

>> Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Arbeitsminister Dulig: »Durchsetzung des Mindestlohns gewinnt an Bedeutung«“

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