Transparenzgesetz: Wichtige Voraussetzung für mehr Beteiligung
Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das „Sächsische Transparenzgesetz“ als Gesetzentwurf beschlossen und an den Sächsischen Landtag zur Behandlung weitergeleitet. Mit dem Gesetz erhalten in einem ersten Schritt alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Auskunft über Informationen zum Handeln der Staatsregierung und Behörden des Freistaates. In einem zweiten Schritt soll eine Transparenzplattform eingerichtet werden, auf der die wichtigsten Informationen veröffentlicht werden.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Es gehört zu unserem BÜNDNISGRÜNEN Staatsverständnis, in einer Demokratie den Menschen breite Möglichkeiten zur Beteiligung und zur Mitbestimmung zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Informationen des Staates zur Verfügung gestellt bekommen. Deshalb ist uns die Umsetzung eines Transparenzgesetzes schon seit langem ein Herzensanliegen. Mit der Freigabe des Gesetzentwurfs zur Behandlung im Sächsischen Landtag folgt nun eine fachliche Debatte über die Grundsätze eines transparenten Staats in den zuständigen Ausschüssen. Ich freue mich darauf und hoffe, dass wir den Gesetzentwurf im Anschluss zügig dem Parlament zur Abstimmung vorlegen können.“
„Mit dem vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vorgelegten Transparenzgesetz kommt der Freistaat in der Gegenwart an. Sachsens war bislang eines der wenigen Bundesländer, in denen die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen hatten. Dies wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ändern. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten nun einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen. Künftig sollen die Sächsinnen und Sachsen dann auch unkompliziert und kostenlos auf einem Online-Portal alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats sowie der Kommunen einsehen können. Wir haben dafür bereits in der vergangenen Legislaturperiode gekämpft. Umso größer ist bei uns die Freude über den heutigen Kabinettsbeschluss.“
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