Datum: 10. Oktober 2022

Anhörung Krankenhausgesetz: Umbauprozess anstoßen, medizinische Versorgung flächendeckend sichern

Der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung Sachverständige zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)“ (Drs 7/10501) angehört.

Dazu erklärt Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Freistaat Sachsen steht mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes vor einer richtungsweisenden Entscheidung. Wir müssen jetzt einen Umbauprozess anstoßen, der die medizinische Versorgung sowohl in den Großstädten als auch den ländlichen Regionen sicherstellt. Der zunehmende Fachkräftemangel sowie der Wunsch nach ambulanten Eingriffen und wohnortnaher Versorgung sind dabei genauso handlungsleitend wie die Sicherstellung der Qualität bei operativen Eingriffen.“

„Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns deshalb neben der Sicherung hochwertiger Versorgung in klassischen Krankenhäusern für die Etablierung sogenannter Gesundheitszentren ein. In diesen Gesundheitszentren gewährleisten unterschiedliche Haus- und Fachärzte sowie Physio-, Ergo- oder Logopädie, Apotheken und Pflegedienste unter einem Dach die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten.“

In der Anhörung sprach auch Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Er bestärkte das Parlament, mit dem neuen Krankenhausgesetz „aufzuräumen“ und „Platz für Neues zu schaffen“. Denn die Bedarfe an medizinischer Versorgung würden sich verändern, insbesondere die wachsenden Gesundheitsbedarfe und der enorme Fachkräftemangel müssten berücksichtigt werden. Die Herausforderung werde sein, die neuen Optionen, die im Gesetzentwurf enthalten sind, mutig zu nutzen.

Nach der Anhörung bilanziert Kathleen Kuhfuß: „Die Anhörung hat gezeigt, dass wir mit dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage haben. Einzelne Regelungen sollten denoch nachgeschärft werden, beispielsweise braucht es eine verpflichtende Beteiligung von Pflegenden in der Klinikleitung, auch in kirchlichen Häusern, und den Einbezug ihrer Expertise in den Krankenhausplanungsausschuss.“

„In Anbetracht der aktuellen Energiepreis- und Klimakrise sollten wir auch die energetisch sinnvolle Sanierung sowie den Neubau von Krankenhäusern mittels nachhaltiger Bauweisen in den Fokus nehmen und entsprechend im Gesetz verankern. Die Bereitschaft der Kliniken, ihren Weg hin zur GreenKlinik zu gehen, ist da. Aber das wird es nicht zum Nulltarif geben – dieser Prozess braucht finanzielle Mittel, damit Kliniken sich dies leisten können.“

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