Datum: 25. November 2022

Doppelhaushalt 2023/24 – BÜNDNISGRÜNE legen Fokus auf gute Kitas und Bildung für nachhaltige Entwicklung

Der Ausschuss für Schule und Bildung des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem über die Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2023/24 der Fraktionen beraten. Die Anträge der Koalitionsfraktionen wurden mit Mehrheit angenommen.

Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt die BÜNDNISGRÜNEN Schwerpunkte:

Frühkindliche Bildung: Mehr Personal für die Kitas, Fortführung der Sprachförderung und Entlastung für die Kommunen

„Ich freue mich, dass es uns als Koalition gelungen ist, im Vergleich zum Regierungsentwurf bei den Kitas eine ordentliche Schippe draufzulegen. Wir investieren weiter in eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung. Durch zusätzliche Mittel in Höhe von 83 Millionen Euro bringen wir rund 1.000 zusätzliche Fachkräfte ins System. Diese Personalreserve hilft, wenn Erzieherinnen und Erzieher kurzfristig und ungeplant ausfallen, etwa wegen Krankheit. Der Landeszuschuss soll in diesem Zuge ab 1. August 2023 um 218 Euro pro Jahr und Kind erhöht werden. Daneben finanzieren wir weiterhin die Vor- und Nachbereitungszeiten der Kita-Fachkräfte und führen erfolgreiche Qualitätsmaßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung, wie etwa die Freistellung der Praxisanleitung oder Zuschüsse zur berufsbegleitenden Ausbildung, fort.“

„Wir wollen die alltagsintegrierte Sprachförderung in die Fläche bringen. Um das erfolgreiche Bundesprogramm der ‚Sprach-Kitas‘ in Landesregie zu überführen, haben wir in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 10,5 Millionen Euro eingeplant. Für die Konzeptionsphase in der ersten Jahreshäfte 2023 stehen weitere 175.000 Euro bereit. Ziel ist es, vorhandene Strukturen und Fachkräfte einzubinden und das Programm landesweit wirksam zu machen.“

„Um die Kommunen angesichts der massiv gestiegenen Personal- und Sachkosten für die Kindertagesbetreuung zu entlasten, werden wir den Landeszuschuss ab 1. Januar 2023 um 200 Euro pro Jahr und Kind erhöhen. Damit fließen weitere rund 53,4 Millionen Euro pro Jahr in die Kita-Finanzierung.“

Mehr Geld für neue und moderne Kitas und Schulen

„Gute Bildung braucht gute Bedingungen. Deshalb erhöhen wir als Koalition das Neubewilligungsvolumen für die Bildungsinfrastruktur von 210 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro. Damit können unsere Kitas und Schulen modernisiert und neue Bildungseinrichtungen gebaut werden. Von dem Geld sind 123 Millionen Euro als Stadtbudget für Kitas und Schulen in den kreisfreien Städten vorgesehen, weitere 123 Millionen Euro für die Bildungseinrichtungen in den Landkreisen. Hinzu kommt wie geplant das Landes-Modernisierungsprogramm für die berufsbildenden Schulen im Umfang von 54,5 Millionen Euro.“

Strukturelle Stärkung der Bildung für nachhaltige Entwicklung

„Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist weit mehr als abstraktes Wissen über globale Themen und Zusammenhänge. Es geht um ökologische, soziale und ökonomische Fragestellungen, die unser Handeln und unsere Lebenswirklichkeit ganz unmittelbar betreffen. Damit alle Schülerinnen und Schüler handlungsorientiertes Wissen und Gestaltungskompetenz erwerben können, muss die BNE-Arbeit vor Ort gestärkt werden. Für den Aufbau von BNE-Servicestellen, vorrangig im ländlichen Raum, stellen wir zusätzlich 1,5 Millionen Euro bereit. Die Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) fungiert als BNE-Koordinierungsstelle. Die Klimaschulen erhalten zusätzlich 25.000 Euro pro Jahr.“

Keine Einstellung von Lehrkräften wird an einer fehlenden Stelle scheitern

„Der Mangel an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern bleibt eine große bildungspolitische Herausforderung. Damit keine Einstellung von Lehr- oder Assistenzkräften an einer fehlenden Stelle scheitert, erweitern wir den Handlungsspielraum im Haushalt – durch eine Ausweitung des sogenannten Verfügungsrahmens und eine höhere Flexibilität bei der Stellenbewirtschaftung.“

Weitere Informationen:

Der Ausschuss für Schule und Bildung hat auch über Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz beraten, die seinen Fachbereich betreffen. Dabei sprachen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich für die weitere Befristung der Verbeamtung von Lehrkräften bis Ende 2030 aus. Beschlossen wurden zudem Änderungen im Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. So sollen, neben den stets aktuell ermittelten Personalausgaben, künftig auch die Sachausgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft schuljährlich ermittelt werden und in die Berechnung des Schülerausgabensatzes für Schulen in freier Trägerschaft einfließen. Dies sichert die Gleichbehandlung von Schulen in freier Trägerschaft gegenüber denen in öffentlicher Trägerschaft.

3 Comments

  1. Gunnar Grundmann 15. Dezember 2022 at 14:00 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie ich informiert wurde, ist folgende Richtlinie nicht mehr für den Doppelhaushalt vorgesehen:

    Richtlinie KiTa-Qualitäts- und – Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb) vom 29. Juni 2021 unterstützt die
    Träger von Kindertageseinrichtungen durch eine Bezuschussung der berufsbegleitenden Erzieherausbildung bei der Gewinnung neuer
    qualifizierter Fachkräfte. Die Zuwendung beträgt bis zu 750 Euro pro Person und Monat.

    Meine Frage: Beabsichtigt Ihre Fraktion die Weiterführung mit einem entsprechenden Antrag ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Gunnar Grundmann

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 16. Dezember 2022 at 9:12 - Reply

      Lieber Herr Grundmann,

      erstmal danke für Ihr Engagement bei dem wichtigen Thema. Wir können Ihnen aber eine gute Nachricht übermitteln 🙂

      Richtig ist, dass im Regierungsentwurf stand:
      05 20/TG 85 (Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG)) – „Über die Titelgruppe wird die Richtlinie des SMK zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung abfinanziert“, es waren keine Mittel eingestellt.

      Im Zuge des Kita-Pakets, also den Koa-ÄA der Koalition, haben wir uns dazu geeinigt, die erfolgreichen Maßnahmen und damit auch die „Richtlinie des SMK zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb)“ weiterzuführen. Hierfür sollen Restmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz 2021/22 genutzt werden.

      Im Änderungsantrag der Koalition (wird am Montag im Landtag behandelt) sind konkret 14.930,0 T€ eingestellt, u.a. für die Maßnahmen: Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen und Personalkostenzuschuss für Personen in berufsbegleitender Fort- oder Weiterbildung und berufsbegleitendem Studium zur Erschließung neuer Zielgruppen und zur Fachkräftegewinnung in Kindertageseinrichtungen.

      Wenn der Doppelhaushalt am Dienstag beschlossen wird, soll es hier also entsprechend weitergehen. Uns als BÜNDNISGRÜNE ist die Qualität der Kitas ein besonderes Anliegen und wir freuen uns, dass in der Koalition auch im parlamentarischen Verfahren nochmal deutlich etwas „drauf gelegt“ werden konnte 🙂

      Viele Grüße aus der Fraktion!

  2. Gunnar Grundmann 16. Dezember 2022 at 9:17 - Reply

    Herzlichen Dank für die positive Antwort und euer Engagement in dieser Sache !!!

    VG Gunnar Grundmann

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