Doppelhaushalt 2023/24 – BÜNDNISGRÜNE Schwerpunkte im Bereich Gesundheit
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde u.a. über die Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2023/24 der Fraktionen im Bereich Gesundheit beraten. Die Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben sich auf zahlreiche Initiativen verständigt, die im Ausschuss mit Mehrheit angenommen wurden.
Kathleen Kuhfuß, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt die BÜNDNISGRÜNEN Schwerpunkte:
Modellprojekte Gesundheitsversorgung ländlicher Raum
„Um unsere sächsische Krankenhauslandschaft für die Zukunft fit zu machen, sind Modelle zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung unverzichtbar – gerade in den ländlichen Regionen. Wir haben uns deshalb mit unseren Koalitionspartnerinnen auf eine Förderung der medizinischen Versorgung in Höhe von 3,15 Millionen Euro pro Jahr verständigt. Mit diesem Geld sollen vor allem innovative Modelle, die die Versorgung in ländlichen Regionen sicherstellen, gefördert werden. Im Rahmen des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, können Modellvorhaben für neue Versorgungsformen gefördert werden. Die Finanzierung des Geriatrienetzwerk Ostsachsen ist dafür ein Beispiel. Mit diesem Projekt stellen wir die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten sicher – und dies in einer vom Strukturwandel geprägten Region.“
Unterstützung Landeskoordinierungsstelle Hebammen und Schwangerschaftskonfliktberatung
„Uns BÜNDNISGRÜNEN ist die bestmögliche Versorgung für werdende Eltern und ihre Kinder sowie gute Arbeitsbedingungen für Hebammen besonders wichtig. Die Landeskoordinierungsstelle Hebammen ist aus unserer Sicht ein zentraler Baustein hierbei. In den Haushaltsverhandlungen konnten wir uns nun auf einen verbindlichen Fördersatz für die Koordinierungsstelle Hebammen einigen. Die Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 99 Prozent ist für uns BÜNDNISGRÜNE zwingend, da der Träger mit dieser Aufgabe keine Eigenmittel erwirtschaftet und wir diese wichtige Aufgabe auch weiterhin sicherstellen wollen. Zudem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschaftskonfliktbewältigung ab 2023 durch eine bessere tarifliche Einordnung jene finanzielle Wertschätzung bekommen, die sie verdienen.“
Stärkung der psychosozialen Beratung
„Gesundheit ist unser höchstes Gut und Gesundheitsprävention beginnt vor Ort ganz niedrigschwellig. Deshalb unterstützen wir die Angebote der psychosozialen Beratung mit zusätzlich 200.000 Euro im Jahr. Insgesamt werden für die sozialpsychiatrischen Dienste sowie psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen dann 4,6 Millionen Euro jeweils in 2023 und 2024 im Haushalt bereitgestellt. Damit sichern wir Angebote der Krisenintervention in schwierigen Lebenssituationen. Mit den Beratungsangeboten kann auch die Zeit bis zum Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung überbrückt werden.“