Datum: 23. Februar 2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Betroffene brauchen zügig Gewissheit über Umsetzungsvorgaben

Ab 15. März gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zu diesem Datum einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das Corona-Virus oder über eine Genesung vorlegen. Die Länder regeln die Umsetzung in eigener Verantwortung. Das sächsische Sozialministerium hat hierzu am vergangenen Freitag ermessensleitende Vollzugshinweise zur Anhörung an die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte versendet.

Zum Stand der Umsetzung in Sachsen erklärt Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellt für Mitarbeitende, Träger sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte eine große Herausforderung dar. Das Land Brandenburg ist jetzt mit gutem Beispiel vorangegangen und hat nach einem intensiven Austausch mit Vertreterinnen der beteiligten Behörden und dem Gesundheitswesen bereits Vorgaben erlassen, wie genau die Umsetzung dieser Pflicht in der Praxis aussehen soll. Damit wissen Gesundheitsämter, Arbeitgeber und Beschäftigte frühzeitig, worauf sie sich einstellen müssen. Diese Sicherheit und Orientierung brauchen wir wenige Wochen vor der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht jetzt auch in Sachsen. Hier sind wir mit Blick auf andere Bundesländer wie Brandenburg aktuell im Rückstand. Im Sinne der Betroffenen darf es aus unserer Sicht bei der Veröffentlichung der Vorgaben zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht aber keinen weiteren Verzug geben.“

„Im Dezember und Januar war die Corona-Lage noch deutlich angespannter und die Verläufe waren oft schwerer als aktuell. Mit Blick in den kommenden Herbst ist die Impfung aber weiterhin notwendig, um weitere Corona-Wellen einzudämmen und unser Zusammenleben gerade auch im Sinne von Risikogruppen sicherer zu gestalten. Wir BÜNDNISGRÜNE pochen deshalb weiter auf eine zielgruppengerechte Impfkampagne sowie Novavax-Impfangebote für Pflegekräfte. Es braucht bei diesem sensiblen Thema eine vertrauensvolle Beratung und Aufklärung. Die Impfung ist und bleibt der beste Schutz vor schweren Corona-Verläufen, langen Ausfallzeiten und hohen Ansteckungsraten. Wir müssen jetzt bereits an den Herbst denken und vorbeugen, damit für Menschen mit Vorerkrankungen nicht der dritte Winter in Isolation bevorsteht und wir weitere Einschränkungen verhindern können.“

10 Comments

  1. Christian Übelhör 24. Februar 2022 at 23:02 - Reply

    Sehr geehrte Frau Kuhfuß,
    sie meinen im Ernst, daß sich das mit den zurzeit auf dem Markt befindlichen Vakzinen erreichen läßt? Wir wissen doch noch nicht einmal was für eine Virusvariante im Herbst und Winter auf uns zu kommt. Zudem läßt die Immunisierung der jetzigen Impfungen schon nach vier Monaten signifikant nach. Momentan ist es doch so, und das sieht doch sogar ein Laie, daß sich auch geimpfte mit dem Virus infizieren und andere Menschen anstecken. Diese Menschen fallen wegen Infektion doch genau so aus und fehlen dann in den Einrichtungen. Die Impfung ist doch in erster Linie ein Selbstschutz und kein Fremdschutz, daher müßten eigentlich die gefährdeten Menschen verpflichtet werden sich impfen zu lassen. Denn diese Menschen liegen ja auch überwiegend auf den Intensivstationen und gefährden unser Gesundheitssystem. Viele Nachbarländer z.B. die Schweiz (Impfquote ca 65%) haben bereits den Kampf aufgrund dessen aufgegeben, da das Virus Momentan doch überall zirkuliert und jeder mit dem Virus früher oder später in Kontakt kommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Übelhör
    Pflegedienstleiter
    Fachpfleger für Intensivpflege

    P.S.: Ja, ich bin dreifach geimpft!

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 28. Februar 2022 at 10:21 - Reply

      Lieber Herr Übelhör, danke für Ihre Rückmeldung. Das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist, dass Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf überall dort im besonderen Maße geschützt werden, wo sie behandelt, gepflegt oder betreut werden. Patient*innen und Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderung haben gegenüber dem Staat ein besonderes Schutzrecht, welches wir gewährleisten müssen. Auch wenn die Infektionszahlen sinken und zum Glück auch die Belastung der Krankenhäuser sinkt, sollten wir uns nicht in Sicherheit wiegen, sondern an den kommenden Herbst denken. Aktuell kann keiner die Entwicklung vorhersagen.

      Da die Impfung alle Menschen vor schweren Verläufen schützt, folgt daraus auch eine niedrigere Belastung des Gesundheitssystems. Dadurch werden wiederum Risikopatient*innen geschützt, denn ihnen kann im Falle einer Infektion die optimale Behandlung zugute kommen. Gerade im Gesundheitsbereich ist durch die enge Arbeit am Menschen das Infektionsrisiko besonders hoch. Hinzu kommt, dass laut RKI der Zeitraum der Virus-Ausscheidung durch Geimpfte niedriger ist, was wiederum die potentielle Weitergabe des Virus vermindert. Es ist allen klar, dass die Impfung nie einen 100-prozentigen Schutz bieten wird. Sie ist aber der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie und als Schutz vor einer schweren Erkrankung.

      Viele Grüße!

  2. Tommy Nestler 25. Februar 2022 at 8:58 - Reply

    Beschämend. Ich bin gesund, wäre genesen und bin als Ersthelfer beklatscht worden. Im Einsatz der Gesundheit mit einem damals unbekannten Virus. Jetzt soll ich mich impfen lassen mit einem Wirkstoff der älter ist als Delta? Ich bin mit Delta genesen und habe einen besseren Schutz als alles geboosterte. Was macht das für Sinn? Ich verstehe es nicht.

  3. Martin Langenfels 28. Februar 2022 at 23:02 - Reply

    Mit den derzeit vorhandenen Vakzinen ist spätestens seit Omikron kein signifikanter Schutz vor einer Ansteckung mehr gegeben. Selbst das RKI schreibt in seinem Wochenbericht von einem deutlichen Absinken der Impfeffektivität in Bezug auf eine symptomatische Infektion. Das entspricht auch meinen persönlichen Erfahrungen mit inzwischen fast täglichen Meldungen aus meinem Bekanntenkreis und Arbeitskollegen welche selbst mit Booster erkranken. Ich selbst war bereits an Corona erkrankt und sehe deshalb für mich als Mitte 30er keinerlei nennenswertes Risiko mit einem schweren Verlauf im Krankenhaus zu landen. Mit Blick auf den Herbst gibt es im Moment keinen Grund anzunehmen, dass uns das verabreichen der aktuell vorhandenen Vakzine irgendetwas bringt. Bisher ist der Schutz von Virusvariante zu Virusvariante stetig schlechter geworden. Ich sehe deshalb keinen Sinn darin mich mit einem aus meiner Sicht immer noch experimentellen Impfstoff impfen zu lassen.

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 1. März 2022 at 8:37 - Reply

      Lieber Herr Langenfels, in ihrem Kommentar steht „aus meiner Erfahrung heraus“ und „aus meiner Sicht experimenteller Impfstoff“. Ein milliardenfach verabreichter Impfstoff, dessen Wirksamkeit statistisch nachgewiesen ist, erscheint uns nicht als „experimentell“. Es ist richtig, dass bei zweifach Geimpften eine geringerer Schutz gegenüber Omikron besteht, weshalb auch für die Booster-Impfung geworben wird. Zur Wirksamkeit der Impfungen finden Sie auf der RKI-Seite zahlreiche Informationen, die auf wissenschaftlichen Studien beruhen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html – Es ist falsch, zu behaupten, es würde kein signifikanter Schutz bestehen. Die Impfung schützt auch vor einer Ansteckung, aber vor allem vor schweren Verläufen – und damit wird wiederum das Gesundheitssystem geschützt. Viele Grüße

  4. Martin Langenfels 1. März 2022 at 15:17 - Reply

    Ich möchte voran stellen, dass ich eine gute Wirksamkeit gegen schwere Verläufe nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht in abrede Stelle. Was das experimentell angeht, da sehe ich Impfstoffe der seit reichlich einem Jahr in Deutschland verimpft werden und ganz zu Begin mit einer Dauer der Wirksamkeit von ca. 1,5 bis mehrere Jahre angegeben wurden. Es wurde der Eindruck erweckt, wir könnten damit eine Herdenimmunität erreichen und das Virus ausrotten. In nicht mal einem Jahr musste die relevante Wirkdauer bei allen Impfstoffen auf ca. 4-6 Monate reduziert werden. Danach gibt es bei Ansteckungen kaum noch Unterschiede zwischen Geimpft und Ungeimpft. Von ehemals 4 zugelassenen Impfstoffen ist heute nur noch einer (Biontech) als uneingeschränkt sicher anerkannt. J&J und Astra hat man quasi vom Markt verschwinden lassen, weil es doch begründete Zweifel an der Sicherheit gab. Moderna ist für unter 30 Jährige nicht empfohlen, weil es statistisch zu gehäuften Herzmuskelentzündungen gekommen ist. Für Biontech wird noch die Fahne hoch gehalten. Da sich das Thema in seiner Komplexität nicht mal annähernd in einem Kommentar abhandeln lässt, möchte ich mal versuchen es auf den Kern der Sache herunterzubrechen. Weder Sie noch ich sind in der Lage das Thema wissenschaftlich erschöpfend zu beurteilen. Wir können uns mit den für uns verständlichen Informationen nur ein Grundverständnis erschließen. Der Rest ist eine Mischung aus Bauchgefühl und Vertrauen in Experten/Politik. Nachdem 2 Jahre lang von Seiten der Politik haltlose Versprechen (z.B. keinen Lockdown mehr, keine Zweiklassengesellschaft aus Geimpften und Ungeimpften, eine Impfpflicht wird ausgeschlossen, …) gemacht wurden und jeder der das bezweifelt hat oder generell eine von der Politik abweichende Meinung hatte pauschal als Rechtsradikaler, Corona-Leugner, Schwurbler oder sonst wie beschimpft wurde, ist mein Vertrauen in die Politik und die sie beratenden Institute in einem Maße zerstört, wie ich es mir vor 2 Jahren hätte nicht vorstellen können. Ich glaube nicht mal annähernd, dass uns eine egal wie hohe Impfquote mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen das Ende der Pandemie bringen wird. Selbst wenn der für die Politik gewünschte Fall eintritt und alle im Gesundheitswesen lassen sich jetzt bis April oder Mai impfen, ist doch aktuell anzunehmen, dass die Impfwirkung, wenn es um das Vermeiden von Ansteckungen geht, bis zum Herbst verflogen ist. Was ist denn mit den Angestellten im Gesundheitssystem, welche sich sogar schon haben letztes Jahr boostern lassen? Die werden ja bereits jetzt schon zunehmend wieder ansteckend. Sollen die dieses Jahr noch die 4. und 5. Dosis erhalten? Viele Grüße

  5. S. Wagner 1. März 2022 at 18:03 - Reply

    Ich kann es nicht mehr hören… “ Geimpfte sind vor schweren Verläufen geschützt…Das stimmt nicht!!! Hört doch bitte auf mit solchen erbärmlichen Lügen. Wir im Gesundheitswesen müssen uns impfen lassen… Unsere Patienten und deren Angehörige hingegen nicht…wie bitte ist die logische Erklärung für diese Vorgabe?! Mitarbeiter im Gesundheitsamt sind ebenfalls nicht alle geimpft….entscheidet dann ab 16.3. ein Ungeimpfter über das Schicksal und den Job eines anderen ungeimpften?? Was für ein Nonsens ist das?! Impfpflicht wenn ja, dann für alle oder gar nicht.

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 1. März 2022 at 19:50 - Reply

      Hallo Frau Wagner, es ist keine „erbärmliche Lüge“, dass Geimpfte vor schweren Verläufen besser geschützt sind. Nach aktuellen Studien liegt der Schutz vor einem schweren Verlauf (Krankenhausaufenthalt) bei ca. 90% – Die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, ist bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen also um etwa 90 Prozent geringer als bei den nicht geimpften Personen.

      Die einrichtungsbezogene Impfpflicht setzt das besondere Schutzversprechen gegenüber Patient*innen und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung um. Dies hat mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Debatte zur allgemeinen Impfpflicht ist nach wie vor im Gange und wird noch weitere Faktoren einbeziehen müssen.

      Viele Grüße

  6. Herr Frank 7. März 2022 at 22:08 - Reply

    Die Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nicht mehr vorhanden.
    In der damaligen Begründung (Drucksache 20/188) steht „Die Impfung reduziert das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen zu übertragen, substanziell.“
    Davon steht in der neuesten Risikobewertung des RKI vom 28.02. nichts mehr.
    Der Impfung hat einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung, aber die Reduktion von Übertragungen ist nach RKI nur noch wenige Wochen nach der Impfung vorhanden.
    In puncto Übertragbarkeit sieht das RKI das individuelle Verhalten (AHA-L-Regeln) als wirksam an.
    Die Impfung dient nur noch dem zum Selbstschutz (zu einem gewissen Grad)
    Fremdschutz ist mit der Impfung bei Omikron nicht mehr nennenswert möglich.

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 8. März 2022 at 10:39 - Reply

      Laut dem aktuellen RKI Bericht (3.3.2022) beträgt die Impfeffektivität mit Booster-Impfung aktuell zwischen 80 und 90% gegenüber einer Hospitalisierung. Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Erkrankung mit Covid-19 im Krankenhaus zu landen, ist also sehr deutlich reduziert. In der Begründung zur Drs 20/188 findet sich ebenfalls der „Schutz der öffentlichen Gesundheit“. Hohe Impfeffektivität bedeutet hohen Schutz für die öffentliche Gesundheit, da weniger Krankenhausaufenthalte.

      „Auch aktuell bei Dominanz der Omikron-Variante kann für vollständig geimpfte Personen aller Altersgruppen – und insbesondere für Personen mit Auffrischimpfung – weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung ausgegangen werden. Weiterhin zeigt sich für ungeimpfte Personen aller Altersgruppen ein deutlich höheres Risiko für eine COVID-19-Erkrankung, insbesondere für eine schwere Verlaufsform.“ – Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-03.pdf

      Weiterhin weist das RKI sehr wohl daraufhin, dass die Impfung gerade im Kontakt mit besonders gefährdeten Personen sehr zu empfehlen ist: „Insbesondere vor Kontakt zu besonders gefährdeten Personen sollte ein vollständiger Impfschutz inkl. Auffrischimpfung vorliegen und ein Test gemacht werden.“

      Selbstverständlich ändern sich die Zahlen angesichts von Mutationen weiterhin, was aber bleibt ist die sehr hohe Wirksamkeit der Impfung.

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