Datum: 21. Dezember 2022

Novelle Sächsisches Hochschulgesetz: Grundlage für eine nachhaltige Transformation der Hochschullandschaft in Sachsen

Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) hat heute in der Kabinettspressekonferenz die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes vorgestellt. Das Gesetz beinhaltet umfangreiche Reformen für die Hochschullandschaft in Sachsen und soll in vielen Bereichen Verbesserungen mit sich bringen. Im Vorfeld wurden durch das Ministerium eine Reihe von wichtigen politischen und gesellschaftlichen Akteuren zu einem ersten Entwurf des Gesetzes angehört.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Hochschulgesetz ist die Basis für die Zukunft eines modernen und attraktiven Wissenschaftsstandortes Sachsen. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns schon seit langem für eine entsprechende Weiterentwicklung ein. Dabei haben wir neben den Studien- und Forschungsbedingungen auch die Themen Gleichstellung und Nachhaltigkeit in den Hochschulen im Blick. Ich bin froh, dass wir diesen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag endlich umsetzen.“

„Besonders wichtig war es uns BÜNDNISGRÜNEN, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen nachhaltig besser werden – denn damit Sachsen als Wissenschaftsstandort weiterhin attraktiv bleibt, braucht es gute Arbeitsbedingungen. Dazu schaffen wir neue Stellenkategorien, die regelmäßig unbefristet ausgeschrieben werden sollen. Zudem sorgen wir für striktere Regelungen bei studentischem Personal. Damit gehen wir entschlossen gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse vor – unsere Antwort auf #IchBinHanna.“

„Gleichzeitig ist uns wichtig, auch die Hochschulen selbst in die Verantwortung zu nehmen. Aus diesem Grund schaffen wir zum einen die Pflicht, ein Prorektorat dem Thema Nachhaltigkeit zu widmen – denn wir brauchen die Hochschulen im Kampf gegen den Klimawandel mehr denn je. Darüber hinaus möchten wir die Autonomie der Hochschulen stärken. Aus diesem Grund hat der Senat als direkt gewähltes Gremium in Zukunft mehr Mitbestimmungsrechte als zuvor.“

Außerdem betont Maicher: „Gleichstellung und Antidiskriminierung sind essenzielle Grundprinzipien für uns BÜNDNISGRÜNE. Künftig gibt es für Hochschulen die Möglichkeit, Ansprechpersonen für sexualisierte Diskriminierung und Gewalt einzurichten. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass bei Vorschlagslisten für Hochschulleitung, Senat und weitere Gremien auf ein angemessenes Geschlechterverhältnis zu achten ist. Damit sind die Zeiten von rein männlichen Wahlvorschlägen vorbei.“

„Wir wollen keine Zeit für dringend notwendige Veränderungen verlieren. Es ist darum gut, dass wir als Koalition im parlamentarischen Raum bereits wichtige Weichenstellungen vorab vornehmen konnten. Zum einen wurde im Bereich der Hochschulfinanzierung auf das sogenannte ‚Zwei-Säulen-Budget‘ umgestellt – weg vom Modell der doppelten Leistungsbudgets mit Sanktionen und Geldabzug. Das führt zu einer verlässlicheren Finanzierung. Zum anderen ist es uns gelungen, die Studienbedingungen zu verbessern, indem wir die rechtliche Grundlage für digitale Prüfungen geschaffen und die verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt haben.“

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