BÜNDNISGRÜNE zum Förderprogramm Kurzzeitpflege
Gestern wurde in der Kabinettssitzung ein neues Förderprogramm für die Kurzzeitpflege in Sachsen beschlossen. Ab Ende Januar 2024 stehen 5,2 Millionen Euro für die Bewilligung von zunächst 130 Plätzen zur Verfügung.
Markus Scholz, gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begrüßt das Vorhaben:
„Als BÜNDNISGRÜNE haben wir im parlamentarischen Verfahren für den Doppelhaushalt 2023/24 um die Erhöhung der Kurzzeitpflegeplätze gekämpft. Mit der neuen Förderrichtlinie wird dem Rechnung getragen und die häusliche Pflege in Sachsen gestärkt sowie pflegende Angehörige entlastet. Kurzzeitpflegeplätze sind gerade nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Urlaubszeit oder in Krisenzeiten wichtige Anker für Pflegebedürftige und Pflegende. Es ist wichtig, dass Angehörige in solchen Zeiten ihre Pflegebedürftigen in guten Händen wissen. Die finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen wird durch die Übernahme eines hohen Anteils der Investitionskosten sichergestellt. Somit soll der Zugang und die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflegeplätzen erleichtert werden.“
Weitere Informationen:
- Aktuell stehen 857 Kurzzeitpflegeplätze in Sachsen zur Verfügung.
- Für jeden neu geschaffenen Platz ist eine Förderung für Neu- oder Erweiterungsbauten in Höhe von bis zu 100.000 Euro möglich.
- Für Um- und Ausbaumaßnahmen beträgt die Förderung maximal 75.000 Euro pro Platz.
- Die Fördermodalitäten werden Mitte Januar 2024 in der „Richtlinie zur Förderung von neuen Kurzzeitpflegeplätzen im Freistaat Sachsen (FRL KZP)“ veröffentlicht.