Datum: 28. März 2023

Bundesprogramm „Kulturfonds Energie“: Wichtige Entscheidung zur Stabilisierung der Kultur in der Energiekrise

In der heutigen Kabinettssitzung hat die Staatsregierung der Verwaltungsvereinbarung zum „Kulturfonds Energie“ zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen zugestimmt. Auf Initiative von Bundeskulturstaatsministerin Claudia Roth unterstützt der „Kulturfonds Energie“ Kultureinrichtungen und -veranstaltende in der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Durch den Fonds sollen auch Kultureinrichtungen und -veranstaltende in Sachsen ihre Angebote trotz gestiegener Energiekosten fortführen können.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der ‚Kulturfonds Energie‘ kommt, das ist eine gute Nachricht für die Kultur in Sachsen. Denn dieses neue Hilfsprogramm wird dringend gebraucht. Viele Kultureinrichtungen haben uns in Gesprächen deutlich gemacht, dass sie die Mehrbelastungen, die trotz Energiesparmaßnahmen und Deckelung durch Gas-, Wärme- und Strompreisbremse entstehen, nicht aus eigener Kraft stemmen können. Die Folge wären eine Reduzierung des Angebotes oder starke Preisanstiege der Kulturangebote – das alles kann letztlich existenzielle Folgen nach sich ziehen. Schon die Corona-Krise hat gezeigt, dass wir die Kultureinrichtungen gerade in Krisenzeiten als Orte für gesellschaftliche Teilhabe und Austausch erhalten müssen.“

„Mit der Zustimmung der Staatsregierung können nun auch sächsische Kultureinrichtungen in kommunaler oder privater Trägerschaft ihre wirtschaftliche Situation mithilfe der Bundesmittel rückwirkend ab Januar 2023 bis April 2024 stabilisieren. Im Sinne unserer gemeinsamen Verantwortung für unsere vielfältige Kulturlandschaft sollte die Staatsregierung das Förderverfahren jetzt zügig an den Start bringen und die notwendigen Landesmittel für Verwaltungskosten und begleitende Beratung bereitstellen.“

2 Comments

  1. Ronald Lindecke 29. März 2023 at 19:49 - Reply

    Können auch Vereine mit eigenem Haus diese Mittel bekommen? In diesem Fall ein Karnevalsverein.

    • Kevin Schwarzbach 30. März 2023 at 13:52 - Reply

      Lieber Herr Lindecke,

      ausschlaggebend für eine Antragstellung zum „Kulturfonds Energie“ ist die Positivliste in Artikel 53 Ziffer 2 der Abgabenordnung und deren Kulturbegriff. Karneval wird dort als „Brauchtum“ eingeordnet, nicht als „Kultur“. Falls ihr Verein aber gleichzeitig noch in deutlichem Umfang Kulturveranstaltungen durchführt, wäre eine Förderung womöglich dennoch realisierbar. Da dieses Programm aber in den Händen des Bundes liegt und wir hier keine Gewähr geben können, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit ihrer Frage direkt an die bundesweite Beratungsstelle zu wenden: per E-Mail an service@kulturfonds-energie.de oder über die zentrale Hotline 0800 6645685.

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