Datum: 22. Juni 2023

Pauschale Beihilfe: Wir machen den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung das „Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (Drs 7/11452) dem Sächsischen Landtag zum Beschluss empfohlen. Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag gibt Beamtinnen und Beamten zukünftig die Möglichkeit, sich nachteilsfrei gesetzlich zu versichern.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der beschlossene Änderungsantrag ist ein Meilenstein für ein modernes Dienstrecht im Freistaat und damit entscheidend für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen. Beamtinnen und Beamte in Sachsen haben künftig die Möglichkeit, sich ohne Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. So schaffen wir echte Wahlmöglichkeiten. Das macht den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver – gerade auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Personen mit vielen Kindern oder mit Vorerkrankungen und Beamtinnen und Beamte, die aus grundsätzlicher Überzeugung in der gesetzlichen Krankenversicherung sein wollen.“

14 Comments

  1. Kirschner 4. Juli 2023 at 14:11 - Reply

    Guten Tag,
    können nun auch bereits privat versicherte Beamte mit Beitragsrisikozuschlag in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
    Viele Grüße
    A. Kirschner

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 5. Juli 2023 at 9:36 - Reply

      Hallo,

      nein, das geht nicht. Die Regelung gilt nur für die, die nach Inkrafttreten des Gesetzes bisher freiwillig in der Gesetzlichen versichert waren oder den Beamtenstatus erhalten und sich neu versichern müssen.

      Viele Grüße

  2. R. Sattler 6. Juli 2023 at 22:05 - Reply

    Guten Abend,
    verstehe ich die Beschlüsse an Hand der online einsehbaren Drucksachen des Landtags Sachsen richtig, dass ab dem 1.1.2024:
    1. Pauschale Beihilfe in Höhe von 50% des GKV-Beitrags eingeführt wird?
    2. Die Beihilfe für in der PKV versicherte beihilfeberechtigte Beamte mit einem Kind auf 70% steigt?
    3. Die Beihilfe für in der PKV versicherte beihilfeberechtigte Beamte im Ruhestand unverändert bleibt?

    Falls nicht, bitte korrigieren sie mich gern.

    Liebe Grüße
    R. Sattler

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 7. Juli 2023 at 13:08 - Reply

      Hallo Herr Sattler,

      die Antworten auf Ihre Fragen in aller Kürze:

      1. Ja
      2. Ja, für Beamte mit einem oder mehr Kindern steigt der Beihilfesatz auf 70%.
      3. Ja

      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße aus der Pressestelle

      Hinweis: In unserer ursprünglichen Antwort war unter 2. ein Fehler enthalten, den wir dank eines Hinweises korrigiert haben.

  3. Hanna Wagner 7. Juli 2023 at 13:25 - Reply

    Guten Tag,
    ich bin sächsische Beamte und bin freiwillig gesetzlich versichert, weil ich das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung wert schätze. Bislang bedeutet diese Überzeugung, den gesamten KV Beitrag allein zu schultern. Kann ich dann auch in die pauschale Beihilfe wechseln? ich lese immer nur, dass dies nur für Neu-Verbeamtete gilt.

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 7. Juli 2023 at 14:24 - Reply

      Hallo Frau Wagner, ja – für Sie funktioniert dann der Wechsel in die pauschale Beihilfe 🙂 Viele Grüße

  4. N. Mollekopf 8. Juli 2023 at 17:08 - Reply

    Guten Tag, laut §80a(1) wird pauschale Beihilfe gewährt, „wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind“. Dies schließt beihilfeberechtigte Witwen und Witwer aus, die wegen ehemals geringen Gehalts und nun geringer Rente in der KVdR pflichtversichert sind. Die Bedürftigsten sollen im Unterschied zu gutsituierten beihilfeberechtigten Witwen und Witwern also nichts bekommen.

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 10. Juli 2023 at 11:16 - Reply

      Wir empfehlen, sich in diesem Fall direkt an die Krankenkasse zu wenden. Wie bereits von Ihnen beschrieben, ist es in diesem Fall komplex. Viele Grüße

  5. Maika Burkhardt 23. Juli 2023 at 16:34 - Reply

    Hallo,

    profitieren von der Steigerung des Beihilfesatzes auf 70% mit dem ersten Kind auch Beamte auf Widerruf? Ich bekomme im September mein erstes Kind und müsste, wenn ich es richtig verstanden habe, somit ab 01.01.2024 nun 70% Beihilfeanteil bekommen. Ist das richtig?

    Liebe Grüße

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 24. Juli 2023 at 13:44 - Reply

      Ja genau, das ist richtig.

      Viele Grüße und alles Gute für Sie und Ihr Kind!

  6. Ahmad Hamedy 1. August 2023 at 20:30 - Reply

    Hallo, ich bin seit 2021 in Sachen verbeamtet und freiwillig mit 3 Kindern und Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert.
    Kann ich von dieser Änderung profitieren oder gilt es nur für die neuen Beamten ab Januar 2024.
    Und wenn ja muss ich was beantragen oder geht es automatisch.
    Danke im Voraus und liebe Grüße!

    • BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion Sachsen 2. August 2023 at 11:36 - Reply

      Liebe Frau Hamedy,

      ja, sie profitieren von dieser Änderung. Die Regelung gilt für die Menschen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes bisher freiwillig in der Gesetzlichen versichert waren oder den Beamtenstatus erhalten und sich neu versichern müssen.
      Für die Beratung sollten Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse wenden. Zu allen anderen Fragen finden Sie hier seit kurzem ein ausführliches Dokument mit Infos: https://www.lsf.sachsen.de/download/Beihilfe_NEU/FAQ_Pauschale_Beihilfe.pdf

      Viele Grüße

  7. Christoph Neupert 2. August 2023 at 11:19 - Reply

    Guten Tag,

    wie würde so ein Wechsel von der individuellen in die pauschale Beihilfe funktionieren? Gibt es hierfür ein Formular?

    Macht die pauschale Beihilfe auch für privatversicherte, beihilfeberechtigte Beamte Sinn? Muss dafür die PKV angepasst werden?

    Viele Grüße,
    C. Neupert

Hinterlasse einen Kommentar

14 + 7 =

Um ein Kommentar zu verfassen, müssen Sie unsere Datenschutzbedingungen akzeptieren.