Richtlinie Kommunaler Straßenbau: Förderung für Rad- und Fußverkehr wird ausgeweitet
Das sächsische Kabinett hat diese Woche die novellierte Richtlinie Kommunaler Straßenbau (KStB) zur Kenntnis genommen. Dazu erklärt Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Dreiviertel der Radfahrenden in Sachsen fühlen sich laut aktuellem Fahrradklima-Test des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs im Straßenverkehr gefährdet. Dieses Ergebnis zeigt einmal mehr, dass wir eine gute Radinfrastruktur bei allen baulichen Maßnahmen mitdenken müssen. Es ist deshalb ein wichtiges Zeichen, dass in der überarbeiteten Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus die Förderung des Rad- und Fußverkehrs einen höheren Stellenwert bekommt.“
„Mit dem hohen Fördersatz von 85 Prozent für den Bau von kommunalen Radwegen und künftig auch für Fußverkehrsanlagen setzt die Staatsregierung ein deutliches Signal zur Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Auch die Aufnahme neuer Fördergegenstände, wie die Förderung von Radverkehrskonzepten, ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität und Sicherheit des Radwegenetzes im Freistaat Sachsen zu verbessern. Erstmals werden zudem Erhalt, Lückenschluss oder Neuanlage von straßenbegleitenden Alleen förderfähig.“
Abschließend erklärt Liebscher: „Die neue Richtlinie priorisiert den Erhalt von bestehenden Straßen gegenüber dem Aus- und Neubau. Zudem erhalten Maßnahmen Vorrang, die der Verbesserung der Qualität für ÖPNV, Fuß- und Radverkehr dienen. Das alles sind wichtige Grundlagen für eine nachhaltigere Mobilität im Freistaat Sachsen, die den Ressourcen- und Flächenverbrauch reduziert, alle Verkehrsarten gleichberechtigt berücksichtigt und die Verkehrssicherheit erhöht. Mit der Novellierung der Richtlinie ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages getan.“
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