Anhörung Integrationsgesetz: Es braucht verbindliche Regeln und Unterstützungsangebote für alle
Im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages fand heute die Anhörung zum neuen Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (Drs 7/15050) statt.
Dazu erklärt Petra Čagalj Sejdi, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, an dem alle Beteiligten gleichermaßen mitwirken müssen. Teilhabe und Partizipation brauchen einen verbindlichen Rahmen, der diese Ziele ernst nimmt. Deshalb gab es in der heutigen Anhörung zu Recht nicht nur Lob von den Sachverständigen.“
„So ist etwa die Einschränkung des Personenkreises, für den das Gesetz gelten soll, auf dauerhaft Bleibeberechtigte zu eng und grenzt aus. Es werden zum Beispiel Menschen ausgeschlossen, die im Zuge des Arbeitskräftemangels zu uns kommen, da auch sie oder ihre Familien zunächst keinen dauerhaften Aufenthalt im Freistaat haben. Mit Blick auf den Arbeits- und Fachkräftemangel brauchen wir hier aber die verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten sowie Unterstützungsangeboten für alle. Das gilt auch für den Erwerb der deutschen Sprache. Denn Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für Integration.“
„Gesellschaftliche Teilhabe ist nur möglich, wenn gleichzeitig Maßnahmen gegen Diskriminierung ergriffen werden. Denn nur wer sich von der Gesellschaft akzeptiert fühlt, kann sich auch integrieren. Daher haben fünf von sechs Bundesländern, die bereits ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht haben, Antidiskriminierung mit ins Gesetz aufgenommen. Der Freistaat Sachsen sollte an dieser Stelle nachziehen.“
Auf Einladung der AfD-Fraktion sprach in der Anhörung auch Dr. Ulrich Vosgerau. Vosgerau hatte jüngst gegenüber der Tageszeitung Welt bestätigt, an einem Geheimtreffen radikal rechter Kreise teilgenommen zu haben, bei dem laut Recherchen von Correctiv massenhafte Deportationen von Menschen aus Deutschland geplant wurden.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für das Themengebiet Rechtsextremismus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die Teilnahme von Herrn Vosgerau an der Anhörung zum Integrationsgesetz ist eine erneute Verhöhnung der parlamentarischen Demokratie durch die AfD-Fraktion. Als vermeintlicher Sachverständiger nimmt er die Autorität jener Institution in Anspruch, deren Grundlagen er und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter abschaffen möchten.“
„Es spricht für sich, dass die AfD-Fraktion keinerlei Anstalten gemacht hat, den Teilnehmer einer Zusammenkunft, in welcher faktisch staatliche Verbrechen geplant wurden, von dieser Anhörung auszuladen. Dies zeigt, dass diese niederträchtigen und menschenverachtenden Positionen in der rechtsextremen AfD unterstützt werden. Es ist Aufgabe aller demokratischen Fraktionen, diesen Tendenzen entschieden entgegenzutreten.“